Schwerin (ots) – Die bei der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin geführten Ermittlungen haben den Verdacht der Kindesentziehung nicht bestätigt. Heute wurde der Haftbefehl gegen den Kindsvater durch das zuständige Amtsgericht aufgehoben. Somit wird auch die Öffentlichkeitsfahndung gelöscht.
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