Schwerin – Die Stabsstelle Klimamanagement und Mobilität, die zurzeit für die Landeshauptstadt Schwerin ein Elektromobilitätskonzept erarbeitet, macht über die neuesten Veränderungen in der Förderlandschaft des Bundes aufmerksam. Demnach können nun auch Privatpersonen, Vermietern oder auch Mietern möglich, Zuschüsse bis zu 900 Euro für die private Ladeinfrastruktur bekommen. Dies war bisher nur kommunalen bzw. Öffentlichen Einrichtungen vorbehalten.
Voraussetzung für den Zuschuss ist der Bezug von 100 Prozent Ökostrom. Außerdem müssen die Gesamtkosten mindestens 900 Euro betragen. Ziel der Förderung ist es, Elektromobilität für Privatpersonen attraktiver zu machen. Gefördert werden Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden. Dies ist besonders interessant für Eigentümer und Wohnungseigentümerschaften sowie für Mieter und Vermieter. Die Anträge können ab 24.11. bei der staatlichen KfW-Bank gestellt werden. Bedingung hier: Die Förderung sollte vor der Bestellung einer Ladestation (z.B. Wallbox) beantragt werden.
Die 900 Euro Förderung sind für den Kauf, Einbau und Anschluss einer 11-kW-Wallbox vorgesehen. Wer eine Ladestation mit höherer Ladeleistung kauft, muss sie auf 11 kW drosseln lassen, um nach wie vor berechtigter Empfänger der Förderung zu sein. Zudem ist eine intelligente Steuerung der Wallbox Voraussetzung. Welche Produkte genau gefördert werden, gibt die KfW-Bank im November 2020 bekannt. Die Leiterin der Stabsstelle Klimamanagement und Mobilität Carola Nitz sieht in der Förderung einen Beitrag, um die Elektromobilität auch in der Landeshauptstadt weiter voran zu bringen: „Wir bekommen häufig Anfragen nach privater Förderung und wir hoffen, dass nun viele dieses Angebot nutzen werden.“ Nähere Infos gibt es unter: www.bmvi.de und www.kfw.de