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An Musik- und Kunstschulen nur noch Einzelunterricht

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Schwerin – Am Montag wurde in der Landeshauptstadt keine neue Corona-Infektion gemeldet. Allerdings ist die Zahl zu Wochenbeginn immer geringer als an den folgenden Wochentagen, da Hausärzte und Testzentrum am Wochenende keine Tests vornehmen. Am Sonntag wurde eine Neuinfektion aus den Helios-Kliniken gemeldet. Die Gesamtzahl der Infektionen seit Beginn der Pandemie liegt jetzt bei 269, abzüglich der 165 Genesenen und zwei Verstorbenen gibt es derzeit 102 aktive Infektionen. Sechs Erkrankte müssen derzeit stationär im Krankenhaus behandelt werden. Schwerin ist weiterhin Risikogebiet, jedoch ist die 7-Tage-Inzidenz im Sinken begriffen und liegt im Moment bei 64,8 Fällen pro 100.000 Einwohner.

Die Landeshauptstadt hat heute per Allgemeinverfügung alle Angebote von Musik- und Jugendkunstschulen für Chöre, Tanz und Musikensemble bis zum Ende der Woche (15. November) untersagt.  Einzelunterricht darf noch stattfinden. Betroffen davon sind auch Gruppenangebote von Musik- und Jugendkunstschulen für Schulen und Kitas, die über den schulpflichtigen Musikunterricht hinausgehen.

Seit Beginn der Pandemie hat der Kommunale Ordnungsdienst der Landeshauptstadt  299 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen des Verstoßes  gegen die Coronaverordnung eingeleitet. Am häufigsten wurde mit 126 Fällen wurde gegen die Kontaktbeschränkungen verstoßen. Damit im Zusammenhang wurden 114 mal verbotene Ansammlungen wie  Feierlichkeiten geahndet. Auch 44 Verstöße gegen die Maskenpflicht wurden geahndet. 11 mal wurden Gaststätten bzw. Geschäfte beanstandet. „Unser Ordnungsdienst agiert mit Augenmaß und erklärt immer wieder die aktuelle Rechtslage. Wir sprechen zunächst Verwarnungen aus und kontrollieren unmittelbar im Nachgang, ob die Mängel abgestellt werden“, sagt die Leiterin des Fachdienstes Ordnung Gabriele Kaufmann. Der Kommunale Ordnungsdienst der Landeshauptstadt kontrolliert von Montag bis Samstag täglich mit zwei Streifen in der Früh- und Spätschicht die Einhaltung der Corona-Landesverordnung und der einschlägigen Allgemeinverfügungen der Stadt im Einzelhandel, den Einkaufscentern, der Gastronomie und im öffentlichen Raum.

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