Schwerin (ots) – Aufgrund eines Hinweises kontrollierte die Schweriner Polizei am Samstagabend den Geschäftsbereich einer Bar/Raucherlounge, die zu einem Hotel in der Goethestraße gehört.
In den Räumlichkeiten befanden sich neun Personen, die weder eine Mund-Nasenschutz-Bedeckung trugen, noch berechtigt waren, sich dort aufzuhalten.
Die Beamten überprüften bei den Anwesenden die Personalien, dabei handelte es sich ausschließlich um Bürger mit Wohnsitz in Schwerin.
Alle Personen mussten die Räumlichkeit verlassen, die Bar wurde verschlossen, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige durch die Beamten gefertigt.
Am Sonntagabend überprüften die Polizei noch einmal die Bar. Die Beamten staunten nicht schlecht, sie war schon wieder geöffnet.
Bis auf das Personal befanden sich zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Personen in den Räumlichkeiten, es gab dennoch Hinweise, dass in den Stunden zuvor wieder Gäste anwesend waren.
Der Barbetrieb wurde umgehend beendet, den Schlüssel zu den Geschäftsräumen stellte die Polizei sicher.
Eine weitere Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde gefertigt und die Stadtverwaltung über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.