Schwerin – Am Freitag wurden in der Landeshauptstadt 6 neue Corona-Infektionen gemeldet. Bei den Neuinfektionen handelt es sich um vier Bewohner der Erstaufnahmestelle des Landes in Stern Buchholz, um eine Kontaktperson, die bereits in Quarantäne war und einen Einzelfall, der über den Hausarzt aufgrund von Krankheitssymptomen getestet wurde. Die Gesamtzahl der Infektionen seit Beginn der Pandemie liegt jetzt bei 337. Derzeit gelten 267 Schwerinerinnen und Schweriner als genesen, 4 sind verstorben. Damit gibt es nur noch 66 aktive Infektionen. Sieben Erkrankte müssen derzeit stationär im Krankenhaus behandelt.
Gute Nachrichten für 141 Kinder und 21 Beschäftigte der Kita „Mosaik“. Das Gesundheitsamt beendet die Schließung der Kita zwei Tage früher als ursprünglich geplant. Die Aufhebung der Schließungs- bzw. der Quarantäneanordnung erfolgt wiederum per Allgemeinverfügung. Die betroffenen Eltern und Beschäftigten erhalten kein gesondertes Schreiben des Gesundheitsamtes.
Die Kita „Mosaik“ kann demnach bereits ab 26. November wieder öffnen. „Die Schließung war erforderlich, da sich der Ausbruch in der Einrichtung nach einer zweiten Infektion einer Erzieherin und zweier Kinder am 12. November nicht mehr genau begrenzen ließ. Die Quarantäneanordnung war zu diesem Zeitpunkt vom schlechtesten Szenario ausgehend bemessen. Zwei weitere Verdachtsfälle bei Erzieherinnen, die zum damaligen Zeitpunkt Krankheitssymptome gezeigt hatten, erwiesen sich als nicht Corona-positiv.
Deswegen kann die Schließung jetzt zwei Tage eher aufgehoben werden. Es sind keine neuen Infektionen aufgetreten, die offensichtlich mit Kindern oder Mitarbeiterinnen der Kita in Verbindung gebracht werden können“, sagt die zuständige Kinder- und Jugendärztin des Gesundheitsamtes Dr. Beate Kloesel. Die Quarantäne für alle Kontaktpersonen endet am 25. November um 24 Uhr.
Aus ähnlichen Gründen können auch die beiden Gruppen in der Kita „Villa Traumland“ schon am 25. November wieder die Einrichtung besuchen. Ihre Quarantäne endet am 24. November 24 Uhr. Auch hier erlässt das Gesundheitsamt eine entsprechende Allgemeinverfügung.