Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin Haftbefehle gegen drei Männer deutscher Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 26 und 33 Jahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen und am 24. und 25.11. den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
Die Beschuldigten sind nach dem Ergebnis der bisherigen umfangreichen Ermittlungen, die sich gegen insgesamt 16 Beschuldigte richten, dringend verdächtig, Betäubungsmittel in großen Mengen erworben und diese sodann gewinnbringend weiterverkauft zu haben.
Ca. 150 Einsatzkräfte der Zollbehörden und des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern durchsuchten im Rahmen der bereits seit längerer Zeit laufenden Ermittlungen am 24.11. 20 Objekte in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei konnten u.a. ca. 750 g Kokain und 1,2 kg Anabolika sichergestellt werden. Daneben wurden auch ca. 30.000,- € Bargeld und zwei hochwertige Kraftfahrzeuge beschlagnahmt.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hin.
Hinweis:
Der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor.