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Angekündigte Tonnagebeschränkung für Bücke Wallstraße tritt am Donnerstag in Kraft

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Schwerin – Die bereits im November angekündigte Tonnagebeschränkung für die Brück Wallstraße gilt ab 3. Dezember. Die Stadt schildert die Beschränkung entsprechend aus. Der Linienverkehr für Busse des Nahverkehrs weiter über die Brücke laufen, da durch innerbetriebliche organisatorische Regelungen Überlastungen der Brückenkonstruktion ausgeschlossen werden.

Der Abbruch und Neubau der Brücke Wallstraße über die Gleise der DB AG soll entsprechend der bisherigen Planungen im Sommer 2021 beginnen und bis April 2023 abgeschlossen werden. Die Erneuerung ist aufgrund des schlechten Bauzustands der Brücke erforderlich. Da sich der Zustand der Brücke bis zum Baubeginn immer weiter verschlechtert, ist es erforderlich, die Belastung der Brücke auf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 16 Tonnen zu beschränken. 

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