Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Ärger in den sechs vorhandenen Berufsfeuerwehren. Der Deutsche Beamtenbund fordert für ca. 500 Feuerwehrbeamten in Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Wismar und Stralsund, Nachzahlungen für 1,2 Millionen geleistete Überstunden. Wenn man alle Überstunden zusammenrechnet, kommen die Kommunen auf 18 Millionen Euro Schulden. Bei dieser höhe der Gesamtschuld, sträuben sich die Städte gegen die Zahlung in vollem Umfang.
Laut des DBB-Landesvorsitzenden Dietmar Knecht: „Das Geld steht den Beamten aber zu.“
Wie die ganzen Überstunden sich Anhäufen konnten, liegt klar auf der Hand. Nach der EU-Arbeitszeitrichlinie aus dem Jahr 1993 dürfen Feuerwehrleute maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn jedoch darüber hinaus Arbeitszeit leistet, muss diese abbummeln oder bekommt diese finanziell ausgeglichen.
Bis im Jahr 2006 hat die Schweriner Wehr in einem 24-stündigen Schichtsystem gearbeitet, wobei durchschnittlich 54 Wochenstunden anfielen. In Neubrandenburg zum Beispiel wurden die Dienstpläne erst 2012 auf 48-Stunden-Woche umgestellt.
Einige Städte zahlen die Überstunden nach dem aktuellen Grundsatzurteil im Sommer 2012, durch das Bundesverwaltungsgericht an ihre Feuerwehrleute aus. In Hamburg bekommt ein Feuerwehrmann bis zu 15.000 Euro nachgezahlt und Berlin zieht seit Januar 2013 nach.
Die Stadt Neubrandenburg zahlte ihren Feuerwehrleuten einen sogenannten Freizeitausgleich aus, allerdings nur für das Kalenderjahr 2011. Die noch offenen Jahre von 2004 bis 2010 lehnte Neubrandenburg strikt ab. Gegen diese Ablehnung sind zwei Klagen am Verwaltungsgericht in Greifswald noch anhänglich.
Die einzige Ausnahme betrifft die Landeshauptstadt Schwerin, sie schließt grundsätzliche Geldnachzahlungen aus und bietet den Feuerwehrleuten innerhalb der nächsten sechs Jahren, bis zu 600 Überstunden abzubummeln. Wer dieses Angebot annimmt muss eine Erklärung abgeben, das er zukünftig auf alle anderen Ansprüche komplett verzichtet.
Nach Informationen will die Stadtverwaltung Rostock, die noch andauernde Musterklage vor dem Oberverwaltungsgericht abwarten, um dann eine Einheitliche Regelung für alle Betroffene zu erzielen.