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Trunkenheit im Sportbootverkehr

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Schwerin (ots) – Am 29.06.2013 kontrollierte die Streifenbesatzung der Wasserschutzpolizeiinspektion Schwerin gegen 21:15 Uhr auf dem Heidensee ein Sportmotorboot. Während der Kontrolle stellten die eingesetzten Polizeibeamten Alkoholgeruch in der Atemluft des 46-jährigen Sportbootführers fest. Der anschließend freiwillig durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,32 Promille. Daraufhin wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobenentnahme veranlasst. Zudem wurde der Sportbootführerschein-Binnen vorläufig sichergestellt und eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr gefertigt.

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