Schwerin – Am Dienstag hat das IHK-Bildungszentrum einen Insolvenzantrag aufgrund von Geldsorgen gestellt, dieses wurde durch die Industrie- und Handelskammer Schwerin und das zuständige Amtsgericht Schwerin bestätigt.
Nach eigenen Aussagen des IHK-Bildungschefs Peter Todt seien Rückforderungen des Landesförderinstituts (LFI) in siebenstelliger Höhe dafür verantwortlich. Nach ersten Informationen sind anscheinend gravierende Mängel bei der Rechnungsstellung für Kosten bei der Honorierung und der Besorgung von Maschinen entstanden.
Warum diese Fehler nicht schon früher aufgefallen sind, ist noch völlig unklar, da sich die zuständige Geschäftsführung in Schweigen hüllt. Schon jetzt steht fest, dass gegen diese Forderung des Landesförderinstituts Widerspruch eingelegt wird.
Das Amtsgericht Schwerin bestellte Herrn Stefan Denkhaus zum vorläufigen Insolvenzverwalter, der jetzt zu prüfen hat, ob die 22 Beschäftigten ihr Gehalt für die Monate Juli, August und September noch erhalten. Nach ersten Erkenntnissen wird allerdings das Bildungsgeschäft weiter am laufen bleiben. Auf Nachfrage betreffs der Rückforderung und der gewaltigen höhe, möchte sich Denkhaus nicht äußern.
Ein weiteres Interesse an diese Sachlage zeigt die Schweriner Staatsanwaltschaft, die seit Anfang April wegen dem Verdachtes auf Subventionsbetrug ermittelt. Das Landesförderinstitut stellte eine Strafanzeige, da möglicherweise in den Jahren 2007 und 2010 die ausgereichten Fördermittel in Höhe von 590.000 Euro unberechtigt zugewiesen wurden.
Nach ersten Erklärungen des Oberstaatsanwalt Stefan Urbanek, der Sprecher der Schweriner Staatsanwaltschaft Schwerin, bestehe der Anfangsverdacht dass die Teilnehmer nicht oder nur teilweise an den Kursen des Bildungszentrums teilgenommen haben.