Schwerin – Es bahnt sich der nächste große Lebensmittel-Skandal in Deutschland an, nach falsch deklariertes Pferdefleisch sind jetzt unsere Eier dran. Ein spezielles Ermittlungsteam ist in Niedersachsen und in weitere Bundesländer möglicherweise einem systematischen Betrug, bei der Halterung von Legehennen auf der spur. In Niedersachsen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen rund 150 Betriebe und ca. 50 weitere seien in anderen Bundesländern durch die Ermittler im Visier. Der Verdachtsmoment ergibt sich daraus, dass die Hühner auf engstem Raum gehalten wurden, sowohl in der Freiland als auch in der Käfighaltung.
Trotz der nicht zulässigen Haltung wurden diese Eier mit dem so wertvollen Bio-Siegel verkauft. Nach Informationen der Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frau Wilken, seien die Ermittlungen im Herbst 2011 bereits eingeleitet worden. Aufgrund dieser Ermittlungen wurden die Tierschutzüberwachungen der Kreise und kreisfreien Städte besonders verstärkt.
Nach Aussage des Landschaftsminister Christian Meyer: „Der Verdacht ist, dass es sich um systematischen Betrug handelt. Das ist kein Kavaliersdelikt, das wäre Verbrauchertäuschung.“ Sollte sich der Verdacht bestätigen, werden garantiert Konsequenzen folgen. Diese Konsequenzen hätten dann zufolge, dass der Betrieb die Zulassung verliert und Rechtliche Maßnahmen eingeleitet werden.
Laut unsere Kenntnis sind hauptsächlich Betriebe mit Freilandhaltung betroffen, allerdings auch einige Bio-Höfe. Da sie die Grund Anforderung für Freilandhaltung von vier Quadratmeter Auslauffläche pro Huhn nicht eingehalten haben.
Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind laut einem Bericht besonders betroffen, dort sind Millionen Bio-Eier verkauft worden, die so nicht hätten deklariert werden dürften.
Die Statistik zeigt das zwei Drittel aller Legehennen in Betrieben untergebracht sind mit mehr als 3.000 Plätzen in Bodenhaltung. Da die Nachfrage nach Boden- und Freilandhaltung immer mehr zunimmt und die Käfighaltung dadurch abgelehnt wird, stehen die Betriebe unter enormen druck. Seit 2009 ist die reine Käfighaltung hierzulande sowieso verboten, nur die sogenannte Kleingruppenhaltung ist weiterhin erlaubt.
Bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und das Futtermittelgesetz sowie das ökologische Landbaugesetz kann man mit einer empfindlichen Geldstrafen oder einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.