Schwerin – Die Landeshauptstadt Schwerin bietet eine attraktive Studienmöglichkeit zum Bachelor of Laws (im Beamtenstatus als Stadtverwaltungsinspektor-Anwärter/-Anwärterin).
Das drei Jahre umfassende Studium beginnt am 01. Oktober 2014 und gliedert sich in einen insgesamt zweijährigen Studienteil an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow sowie einen dazwischen liegenden einjährigen Praxisabschnitt in verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung Schwerin.
Dieser Bachelor-Studiengang endet mit dem Abschluss Bachelor of Laws – Öffentliche Verwaltung.
Während der Absolvierung des praktischen Teils des Vorbereitungsdienstes wird die Sachbearbeitung in allen Bereichen der kommunalen Verwaltung vermittelt. Beispielhaft sind hier die Bau-, die Finanz-, die Sozial- und die Ordnungsverwaltung genannt.
Der Beamte/die Beamtin muss die für den jeweiligen Fachbereich einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften kennen und in seinem/ihrem Arbeitsbereich ordnungsgemäß anwenden können. Die vielfältige Rechtsanwendung in öffentlich- und privatrechtlichen Fallkonstellationen ist schwerpunktmäßiger Bestandteil des theoretischen Studienabschnitts.
Bildungsvoraussetzung für diese Ausbildung ist das Abitur, die volle Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss.
Für eine Ernennung zum/zur Beamtenanwärter/Beamtenwärterin ist die Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Angehörigkeit nach § 7 Beamtenstatusgesetz erforderlich.
Es gilt eine Höchstaltersgrenze von 39 Jahren zum Zeitpunkt der Einstellung.
Eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Anschluss an den Vorbereitungsdienst ist leistungsbezogen nach der städtischen Übernahmerichtlinie möglich.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
•lückenloser tabellarischer Lebenslauf
•Kopie der allgemeinen Hochschul- bzw. Fachhochschulreife
•Falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule
•ggf. vorliegende Nachweise (z.B.: Praktikumseinschätzungen, Studienbescheinigungen, Schwerbehindertenausweis, Zulassungsschein)
Die Landeshauptstadt Schwerin ermöglicht für einen optimalen Einstieg in das Berufsleben die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten.
Die/der Auszubildende erlernt die Verrichtung von Büro- und Verwaltungsarbeiten in der allgemeinen inneren Verwaltung, grundsätzlich unter Verwendung von elektronischer Datenverarbeitung. Die kunden- und dienstleistungsorientierte Bearbeitung von Anfragen und Anliegen der Bürger bildet den Hauptbestandteil dieses Ausbildungsberufes. Unter Anwendung umfangreicher Rechtsvorschriften und Normen sind Verwaltungs-entscheidungen vorzubereiten und umzusetzen.
Die theoretischen Grundlagen erwerben die Auszubildenden in der Beruflichen Schule für Wirtschaft und Verwaltung der Landeshauptstadt Schwerin, sowie beim Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern.
Ausbildungsbeginn für den vorgenannten Beruf ist der 01. September 2014. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
Bildungsvoraussetzung ist ein guter Haupt- oder Realschulabschluss.
Eine Übernahme in ein befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im Anschluss an die Ausbildung ist leistungsbezogen in Anwendung der tariflichen Vorgaben sowie nach der städtischen Übernahmerichtlinie möglich.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
•lückenloser tabellarischer Lebenslauf
•Kopie des Haupt- oder Realschulabschlusses bzw. das Zeugnis der 10. Klasse bei Abiturienten
•Falls der Abschluss noch nicht erworben wurde: Kopie des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule
•ggf. vorliegende Nachweise (z.B.: Praktikumseinschätzungen, Studienbescheinigungen, Schwerbehindertenausweis)
Grundsätzlich gilt für beide Ausbildungsberufe:
•Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen und Ihnen gleichgestellte behinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt im Auswahlverfahren berücksichtigt.
•Gleichermaßen können Bewerber/Bewerberinnen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
•Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
•Die gesundheitliche Eignung für die jeweilige Ausbildungsrichtung muss gegeben sein.
•Das Führungszeugnis darf keine Eintragungen enthalten.
•Anfallende Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
•Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nur mittels beigefügtem frankierten Rückumschlag
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden!
Bitte nutzen Sie die Bewerberbögen am Ende der Seite.
Ihre Bewerbung/en richten Sie bitte bis zum 10. Oktober 2013 (Bewerbungsfristende) an die
Landeshauptstadt Schwerin
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Hauptverwaltung
Zentrale Steuerung, Organisation, Personal
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Gern nehmen wir auch Bewerbungen an eine der u.g. E-Mail-Adressen auf dem elektronischen Postweg entgegen.
Auskünfte zu allen Anfragen erteilen:
Silke Pagel Telefon 0385 545 1224 E-Mail: spagel@schwerin.de
Maria Brun Telefon 0385 545 1220 E-Mail: mbrun@schwerin.de
Bewerbungsformular Bachelor of Laws [DOC] (67.5 KB)
Bewerbungsformular Verwaltungsfachangestellte/r [DOC] (71.5 KB)