Schwerin – Wie man schon sagt, im Zweifel für den Angeklagten. Wenn bei einem die Radarfalle mal zuschnappt, kann es schnell teuer werden. Es droht dann vielleicht Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot. Allerdings messen die Radargeräte nicht immer einwandfrei, doch nur wenige zweifeln die Richtigkeit der Geräte an.
Die große Mehrheit dieser Radarkontrollen sind sicherlich Sinnvoll und dienen der Verkehrssicherheit. Den in Deutschland fordern viele Geschwindigkeitsübertretungen jedes Jahr Tausende von Opfern. Es steht allerdings außer Frage, dass es zu Fehlern kommen kann. Schließlich bedienen Menschen diese Geräte wo Fehler passieren oder ein technischer defekt liegt vor.
Doch jeder beschuldigte hat die Möglichkeit sich gegen so einen Bescheid zu wehren, man sollte aber verkehrsrechtlichen und technischen Sachverstand mit sich bringen. Ein sofortiger Widerspruch ermöglicht den beschuldigten seine Unterlagen einzusehen und das weitere Vorgehen abzuwiegen. Die erste Frage die man stellen sollte, war das gerät auch ordentlich geeicht oder vielleicht auch falsch Aufgebaut und bedient.
Besonders Messungen mit sogenannten Leserpistolen seien sehr fehleranfällig. Dabei kann es zu Ablese- oder Übertragungsfehlern kommen. Wenn zweifel bei der Richtigkeit besteht, sollte man einen Anwalt zur rate ziehen. Dieser hat dann die Möglichkeit Messprotokolle, Eichschein, Schulungsnachweise und Bedienungsanleitung des Gerätes anzufordern.
Allerdings kann jeder auch ohne anwaltliche Hilfe gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen, eine Belehrung darüber beinhaltet jeder Bescheid. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen bei der Bußgeldstelle eingehen, dann erhält jeder die Möglichkeit die Unterlagen einzusehen. Drei wichtige Punkte gibt es immer zu klären, war die Messung fehlerfrei und ist der Fahrer zu erkennen und vielleicht noch wer der Fahrer war.
Das wichtigste zum Schluss. Bitte keine Tricks. Wer versucht unerkannt zu bleiben, zum Beispiel mit einer CD am Innenspiegel oder die Folie am Kennzeichen. Der läuft Gefahr, dass ein Richter dieses als Vorsatz zum Schnellen fahren versteht und dadurch noch härtere Konsequenzen einleitet. Auch das Warnen mit der Lichthupe ist eine Ordnungswidrigkeit, den nur bei einer wirklichen Gefahr darf diese verwendet werden. Auch die so geliebten Radarwarngeräte sind ein tabu, den laut der StVO sind diese Verboten und können mit 75 Euro und vier Punkte in Flensburg bestraft werden. Die einzige Ausnahme sei, das warnen mit der Hand.