Schwerin – Droht jetzt wirklich der Prozess des 22-jährigen Brandstifters zu platzen? Im März hatte der Täter im Olympiastützpunkt der Landeshauptstadt die Laufhalle in Brand gesetzt, in dem er eine Schaumstoffmatte anzündete. Hier entstand ein Schaden in Höhe von rund drei Millionen Euro.
Seit Oktober befindet sich dieser in Untersuchungshaft. Spätestens am 25. April muss der Prozess beginnen, dieses scheint auf Grund des Mangels der verfügbaren Richter am Landgericht nicht möglich.
Betroffen vom Richter-Engpass ist nicht nur dieser Prozess sondern noch drei weitere, die zu diesem Zeitpunkt beginnen sollen, da die Frist der Untersuchungshaft dann endet. Ein Straftäter darf maximal sechs Monate in Untersuchungshaft sich befinden. Wenn das Oberlandesgericht nicht anders entscheidet, neigen auch noch zwei weitere Fälle dem Ende zu. Hier handelt es sich um ein Missbrauchprozess, der spätestens am 25. Februar und ein weiterer Prozess der am 25. März beginnen müsste.
Die 3. Große Strafkammer habe bereits Schwierigkeiten signalisiert die Verfahren pünktlich zu eröffnen. In den kommenden Tagen wird sic das Präsidium des Landgerichtes treffen und über die Situation entscheiden.