Schwerin – Die Landeshauptstadt hat die Anwendung der Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft klargestellt. Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow und Sozialdezernent Dieter Niesen: „Wir sind den Hinweisen des Bürgerbeauftragten nachgegangen und haben die dabei festgestellten Fehler bei der Anwendung der Richtlinie beseitigt und eine klarstellende Formulierung aufgenommen.“
Am gestrigen Donnerstag (08.08.2013) hat der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit über die Ergänzung informiert. „Ich habe ein sehr offenes und klärendes Gespräch mit dem Bürgerbeauftragten geführt“, so Sozialdezernent Dieter Niesen: „Unsere Richtlinie ist nicht fehlerfrei angewandt worden. Wir hatten also kein Regelungs- sondern ein Vollzugsdefizit, welches wir nun behoben haben.“ In der Verwaltungspraxis werden nun die Nettokaltmiete (Grundmiete) und die kalten Betriebskosten nicht mehr nur einzeln betrachtet, sondern auch zu einer sogenannten Bruttokaltmiete addiert. Diese Bruttokaltmiete wird dann auf ihre Angemessenheit überprüft. Im Einzelfall kann wie bisher die Grenze der Angemessenheit um maximal 10 Euro überschritten werden. So sollen unverhältnismäßig hohe Folgekosten, wie sie beispielsweise bei einem ein Umzug entstehen, vermieden werden.“
Das Jobcenter Schwerin ist über die vorzunehmende Berechnung der angemessenen Leistungen für die Unterkunft informiert und wendet das korrigierte Verfahren zum Umsetzen der Schweriner Richtlinie bereits an.