Schwerin – Die Schweriner FDP ist mit ihrer Klage gegen die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Schwerin zur Plakatierung während des Wahlkampfes erfolgreich gewesen. Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte der Stadt nahegelegt, die Allgemeinverfügung im Sinne des Antrages der Schweriner Liberalen zu ändern. Dem folgten die Rechtsvertreter der Stadt. Die Stadt hat auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.
"Mit der neuen Allgemeinverfügung sind endlich demokratische Wahlwerbung und Denkmalschutz in einem ausgewogenen Verhältnis. Bedauerlich ist, dass erneut erst Gerichte die Verwaltung zu rechtmäßigen Handeln drängen musste", sagt der stellvertretende Schweriner FDP-Vorsitzende und Stadtvertreter Michael Schmitz.
Der Bundestagskandidat der FDP für den Schweriner Wahlkreis Thomas Heldberg hierzu: "Das Einlenken der Stadtverwaltung ist ein deutliches Zeichen für mehr Demokratie. Politik darf sich nicht verstecken und nur in Hinterzimmern stattfinden, sondern muss öffentlich den Dialog mit den Bürgern suchen. Dazu gehört eben auch Wahlwerbung."