Schwerin – Die Landeshauptstadt nimmt nach den Hinweisen des Innenministeriums einen neuen Anlauf zur Einführung einer „Übernachtungssteuer“ in Schwerin. Im Unterschied zu der vom Innenministerium kritisierten Satzung zur Einführung einer „Kulturförderabgabe“ orientiert sich die neue „Übernachtungssteuer“ – den Empfehlungen des Innenministeriums folgend – am Vorbild der Stadt Lübeck und soll ab Jahresbeginn 2014 in Höhe von fünf Prozent auf den jeweiligen Übernachtungspreis erhoben werden. Um den Aufwand für die Beherbergungsbetriebe so gering wie möglich zu halten, soll die Steuer quartalsweise mittels Selbsterklärung der Betriebe erhoben werden. Ursprünglich hatte die Stadt Schwerin mit der „Kulturförderabgabe“ feste Beträge von 1 bzw. maximal 2 Euro pro Person und Nacht geplant. Übernachtungen, die weniger als 25 Euro kosten, sollten gar nicht von der Abgabe erfasst werden.
Wie bisher bleiben auch bei der neuen Übernachtungssteuer Dienstreisen – und damit etwa 50 Prozent der rund 350.000 Übernachtungen in Schwerin – von der Übernachtungssteuer verschont. Wie die Grundsteuererhöhung ist auch die Einführung der Übernachtungssteuer Teil des Zehn-Millionen-Euro-Pakets, das die Stadtvertretung im März zur Konsolidierung des städtischen Haushalts verabschiedet hatte. Die Übernachtungssteuer soll zusätzliche Einnahmen von jährlich 350 000 Euro bringen.