Schwerin – Bald fällt der Startschuss: Das Wintersemester beginnt zwar erst im Oktober, allerdings ist an den meisten Hochschulen bereits Bewerbungsschluss. Sobald die Studienbescheide versandt wurden, müssen sich die Studienanfänger an den Hoch- und Fachschulen einschreiben. Hierfür sind einige Formalitäten notwendig. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) in Schwerin hin.
Neben beglaubigten Zeugnissen, Personalausweiskopie und für ein Aufbaustudium die Exmatrikulationsbescheinigung fordern die Hochschulen einen Krankenversicherungsnachweis. Diesen erhält man bei seiner Krankenkasse. Die angehenden Studenten – egal bei welcher Kasse versichert – können sich auf den Internetseiten der TK sowohl den Vordruck für den Nachweis der Krankenversicherung als auch einen BAföG-Antrag herunterladen.
Wichtig zu wissen: Grundsätzlich sind Studenten, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr beitragsfrei familienversichert. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich selbst versichern und monatlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Diese betragen bundeseinheitlich 64,77 Euro für die Krankenversicherung und 13,73 Euro Für die Pflegeversicherung. Für Studenten mit Kindern fallen nur 12,24 Euro zur Pflegeversicherung an. Finanziell stark belastete Studenten mit eigenem Haushalt können eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Auch BAföG-geförderte Studenten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitragszuschuss.