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Täter und Opfer einigen sich ohne Richterspruch

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Schwerin – "Im ersten Halbjahr 2013 haben sich fast 200 Täter und Opfer außergerichtlich geeinigt. Ich begrüße das bei kleineren Straftaten sehr, denn ein persönliches Gespräch und eine Wiedergutmachung tragen nicht selten zu einem intensiveren Umdenken beim Täter bei als ein rechtskräftiges Urteil. Sollten sich Täter und Opfer auf Schadenersatz, Arbeitsleistungen, eine Entschuldigung oder ein symbolisches Geschenk einigen, profitieren beide Seiten. Der Täter setzt sich emotional mit der Straftat auseinander. Das Opfer bekommt die Anerkennung seines zugefügten Schadens, was ihm psychisch und materiell hilft", sagte Justizministerin Kuder.

"Der Täter-Opfer-Ausgleich stärkt die Arbeitsfähigkeit der Justiz. Mit jeder außergerichtlichen Einigung können sich Gerichte und Staatsanwaltschaften schwerwiegenderen Fällen zuwenden. Darum kann ich alle nur ermuntern, wenn eine außergerichtliche Chance besteht, diese auch zu nutzten. Im Vergleich der Jahre 2011 und 2012 haben sich die Zahl der Fälle und die Erfolgsquote gesteigert. Mehr als jeder zweite Fall führte 2012 zu einem Ausgleich, in vier von zehn Fällen wegen Körperverletzungen", so die Ministerin.

Information:

Im Jahr 2012 haben die Staatsanwaltschaften in M-V 379 Fälle im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs erledigt. Die Erfolgsquote lag bei 50,3%. Ein Jahr zuvor lag die Quote bei 47% von 357 Fällen. Im ersten Halbjahr 2013 hatten die Staatsanwaltschaften bereits 192 Fälle zu bearbeiten. Täter-Opfer-Ausgleiche gab es 2012 zu 41,5% nach Körperverletzungsdelikten, zu 14,4% nach Beleidigungen, gefolgt von Diebstahl und Sachbeschädigung (je rd. 10%).

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