Gadebusch (ots) – Eine Hinweisgeberin meldete am Mittwochmorgen gegen 05:36 Uhr der Polizei eine betrunkene Person auf einem Hinterhof in der Johann-Stelling-Straße in Gadebusch. Ein Funkwagen konnte den Mann um 05:40 Uhr feststellen. Der 35-Jährige war stark alkoholisiert und machte einen orientierungslosen Eindruck. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,05 Promille.
Da der Mann sich in hilfloser Lage und sich einem die freie Willensentscheidung ausschließenden Zustand befand wurde zunächst eine Adresse einer Vertrauensperson angefahren. Die Person konnte sich jedoch arbeitsbedingt nicht um den Betrunkenen kümmern. In der weiteren Folge brachten die Beamten den Mann mit auf die Polizeiwache wo ein Bereitschaftsarzt die Gewahrsamstauglichkeit überprüfte und bejahte.
Zum Schutz der eigenen Person erfolgte dann eine Gewahrsamnahme nach § 55 SOG M-V. Wenn die Person wieder orientiert und der Alkoholwert gesunken ist, wird der Mann wieder aus dem Gewahrsam entlassen. Die Kosten der "Unterbringung" und der ärztlichen Untersuchung werden dem 35-Jährigen in Rechnung gestellt.