Schwerin – Wenn es nach der Oberbürgermeisterin geht, müssen Touristen in Schwerin bald drauf zahlen. Diese Einnahmequelle steht auf der 40 Punkte umfassenden Streichliste der Verwaltungsspitze. In der Landeshauptstadt möchte OB Angelika Gramkow eine „Kulturförderabgabe“ einführen. Es ist bereits der dritte Anlauf in Schwerin eine sogenannte Bettensteuer einzuführen für Beherbergungsbetriebe. Diese Abgabe ist einer der Punkte auf der Zehn-Millionen-Streichliste der Oberbürgermeisterin und soll das Stadtsäckel zusätzlich 250.000 bis 300.000 Euro einbringen.
Dieser Satzungsentwurf gleicht sich fast wörtlich dem Papier, was die Oberbürgermeisterin bereits 2011 schon mal vorgelegt hat und eine klare Ablehnung von seitens der Stadtvertretung bekommen hat. Einen kleinen Unterschied ist jedoch drin, dass Dienstreisende von der Bettensteuer ausgenommen sind. Eine Staffelung der Bettensteuer wurde jedoch beibehalten, diese sieht vor das ein Gast zwischen einem oder zwei Euro pro Nacht zahlen soll. Allerding sieht diese Regelung auch vor, wenn der Preis pro Nacht unter 25 Euro liegt, werden keine Abgaben fällig.
Freuen können sich beispielsweise Hostels, Jugendherbergen und das Schullandheim in Mueß, da Jugendliche und Kinder nicht zusätzlich belasten werden dürfen.
Laut der Stadtverwaltung ist die Kulturförderabgabe als „Aufwandsteuer“ zu sehen und diese kann sogar unterjährig in Kraft gesetzt werden. Eine ca. drei monatige Genehmigungsfrist ist einzuplanen. Für welchen Aufwand genau diese Bettensteuer erhoben wird, geht aus der Verwaltungsvorlage nicht hervor. Wie beschrieben unter Punkt 5. Wirtschafts-/Arbeitsmarktrelevanz, die Abgaben trägt der Gast und den Verwaltungsaufwand der Beherbergungsbetreiber.
Fest steht, dass jede Einnahme zur Verkleinerung des Haushaltsloches verwendet werden muss, deshalb sei die Einführung einer Kulturförderabgabe zur Verringerung des Defizits durchaus erforderlich.