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Wahlbenachrichtigung bis zum 1. September 2013

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Schwerin – Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 1. September 2013 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, sind in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2013 alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 18. August 2013 – dem 35. Tag vor der Wahl – bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist auch der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten am 22. September 2013 ihre Stimme abgeben können.

Vom 2. bis einschließlich 6. September 2013 halten die Gemeindebehörden ihre Wählerverzeichnisse während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 1. September 2013 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich unverzüglich mit dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.

Wahlbezirkseinteilung der Landeshauptstadt Schwerin

Musterstimmzettel

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