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Neuer Betriebskostenspiegel für Deutschland

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Schwerin – Mieter zahlen in Deutschland durchschnittlich 2,20 Euro pro Quadratmeter im Monat für Betriebskosten. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten zusammen, kann die so genannte zweite Miete bis zu 2,97 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Dies sind Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2011 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung mussten bei Anfallen aller Kosten 2 851,20 Euro im Jahr 2011 nur an Betriebskosten aufgebracht werden.

Regionale Unterschiede beachten

Zwischen den östlichen und westlichen Bundesländern gibt es nur noch minimale Preisunterschiede bei den Betriebskosten. Die im Durchschnitt tatsächlich gezahlten Betriebskosten liegen in den östlichen Bundesländern bei 2,18 Euro pro Quadratmeter und Monat, in den westlichen Bundesländern bei 2,21 Euro. Insbesondere für Grundsteuer, Müllbeseitigung, Gebäudereinigung und Versicherungen muss in den westlichen Bundesländern teilweise deutlich mehr bezahlt werden.

Im Übrigen wird aber beispielsweise die Höhe der Heizkosten oder Warmwasserkosten vor allem durch klimatische Einflüsse und starke Preisunterscheide bei Öl, Gas und Fernwärme bestimmt.

Die Höhe der kommunalen Gebühren bzw. der Grundsteuer schwankt von Gemeinde zu Gemeinde teilweise extrem.

Heizung und Warmwasser 2011

Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind auch im Abrechnungsjahr 2011 weiter angestiegen. Zwischenzeitlich muss für diese „warmen Betriebskosten“ 1,24 Euro pro Quadratmeter und Monat gezahlt werden. Das sind für eine 80 Quadratmeter große Wohnung rund 1.200 Euro pro Jahr.

Insgesamt machen die warmen Betriebskosten 2011 55 Prozent aller tatsächlich gezahlten Betriebskosten aus.

Dass trotz eines relativ milden Winters die Heizkosten angestiegen sind, liegt in erster Linie an der Preisentwicklung für Öl, Gas und Fernwärme. Während Gas um 4,5 Prozent und Fernwärme um 7 Prozent teurer wurden, stiegen die Preise für Heizöl um mehr als 24 Prozent.

Zu beachten sind außerdem regional große Preisunterschiede bei Fernwärme und vor allem bei Gas von bis zu 16 Prozent, die die Heizkosten in die Höhe treiben.

Nach der Betriebskostenverordnung dürfen – soweit im Mietvertrag wirksam vereinbart – nachfolgende Kosten in tatsächlich angefallener Höhe abgerechnet werden. Die hier genannten Vergleichswerte des aktuellen Betriebskostenspiegels sind Angaben pro Quadratmeter und Monat aus dem Abrechnungsjahr 2011.

 

Heizkosten                                                                              0,99 Euro

 

Heizkosten müssen immer dann, wenn eine Heizungsanlage mindestens zwei Wohnungen versorgt, verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Bei der Heizkostenabrechnung müssen Mieter nicht nur die reinen Brennstoffkosten für Gas, Öl oder Fernwärme zahlen, sondern auch so genannte Heizungsnebenkosten, wie Betriebsstrom, Heizungswartung und Kosten für Wärmemessdienstfirmen.

 

Warmwasser                                                                          0,25 Euro

 

Die Kosten für die Warmwasserversorgung werden in aller Regel ebenfalls verbrauchsabhängig abgerechnet. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Heizkostenabrechnung.

 

Wasser / Abwasser                                                               0,35 Euro

 

Zu den Wasserkosten gehören neben dem reinen Wassergeld auch die Kosten einer Wasseruhr inklusive regelmäßiger Eichkosten, Kosten der Berechnung und Aufteilung, unter Umständen auch Kosten für eine Wasseraufbereitungs- oder eine Wasserhebeanlage. In den meisten Fällen erfolgt die Abrechnung der Wasserkosten nach dem Verteilerschlüssel „Kopfzahl“ oder „Wohnfläche“. Nur im Neubaubereich muss zwingend verbrauchsabhängig anhand von Wasseruhren in den Wohnungen abgerechnet werden. 
Zu den Entwässerungskosten gehören die städtischen Kanalgebühren. Hierzu können aber auch die Kosten für eine private Anlage bzw. die Kosten für Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- und Sickergrube gezählt werden. Auch von der Gemeinde per Abgabenbescheid erhobene Kosten, wie Sielgebühren, Oberflächenentwässerung, Regenwasser oder Niederschlagswasser, gehören zu den Entwässerungskosten.

 

Grundsteuer                                                                            0,19 Euro

 

In der Betriebskostenverordnung ist von „laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks“ die Rede, gemeint ist die Grundsteuer.

 

Hauswart                                                                                 0,21 Euro

 

Zu den typischen Hausmeister- oder Hauswartaufgaben gehören körperliche Arbeiten, wie zum Beispiel Haus-, Treppen- und Straßenreinigung, Gartenpflege, Bedienung und Überwachung der Sammelheizung, der Warmwasserversorgung und des Fahrstuhls. Soweit der Hausmeister auch für Reparaturen oder Verwaltungsarbeiten im Haus zuständig ist, gehört dies nicht in die Betriebskostenabrechnung.

Ist der Hausmeister auch für Gartenpflegearbeiten oder die Hausreinigung verantwortlich, dürfen diese Betriebskostenpositionen in der Regel nicht mehr eigenständig abgerechnet werden. Es sei denn, zusätzliche Arbeitskräfte oder Dienstleistungen werden als Hausreinigung bzw. Gartenpflege abgerechnet.

 

Müllbeseitigung                                                                       0,17 Euro

 

Hierunter fallen die Kosten der Müllabfuhr, auch die laufenden Kosten für einen Müllschlucker, eine Müllschleuse oder andere Systeme zur Erfassung der Müllmengen. Keine Kosten der Müllbeseitigung sind es, wenn Container aufgestellt werden, um nach Umbau- oder Modernisierungsarbeiten Bauschutt abzufahren oder Sperrmüll zu entsorgen.

 

Aufzug                                                                                     0,15 Euro

 

Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung und Pflege der Aufzugsanlage, der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit, einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann, sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und die Kosten einer Notrufbereitschaft. Reparaturkosten für den Aufzug sind niemals Betriebskosten.

 

Gebäudereinigung                                                                  0,15 Euro

 

Das sind Kosten für die Säuberung der gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen oder Aufzug. Soweit Mieter laut Mietvertrag verpflichtet sind, die Gemeinschaftsräume selbst in regelmäßigen Abständen zu reinigen, fallen keine umlagefähigen Gebäudereinigungskosten an.

 

Sach- und Haftpflichtversicherungen                                    0,14 Euro

 

Gemeint sind Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Kosten der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für Gebäude, Öltank und Aufzug. Auch Kosten für eine Versicherung gegen Elementarschäden, wie Überschwemmungen oder Erdbeben, zählen hierzu. Dagegen sind die Prämien für die Rechtsschutzversicherung oder die Hausratversicherung des Vermieters keine Betriebskosten.

 

Gartenpflege                                                                           0,09 Euro

 

Das sind Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen sowie der Neuanlegung des Rasens. Hierunter können auch Kosten für die Pflege von Spielplätzen fallen, einschließlich der Erneuerung von Sand.

 

Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen                         0,12 Euro

 

Die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage oder die Kosten des Betriebs des Breitbandkabelnetzes sind umlagefähige Betriebskostenpositionen.

 

Straßenreinigung                                                                   0,04 Euro

 

Hierzu gehören die von der Gemeinde erhobenen Gebühren und die Kosten, die für die Säuberung der Straßen und Fußwege aufgewendet werden müssen. Auch die Kosten des Winterdienstes können hierunter fallen.

 

Allgemeinstrom                                                                       0,05 Euro

 

Das sind die Stromkosten für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flur, Treppen, Keller, Bodenräume und Waschküche.

 

Schornsteinreinigung                                                              0,03 Euro

 

Hierunter fallen die Schornsteinfegerkosten und die Kosten der ggf. notwendig werdenden Immissionsmessungen.

 

Sonstige Kosten                                                                       0,04 Euro

 

Hierunter können die Kosten für ein Schwimmbad, eine Sauna oder andere Gemeinschaftseinrichtungen im Haus fallen. Auch Prüfgebühren für einen Feuerlöscher oder die Dachrinnenreinigung sind denkbare „sonstige Betriebskosten“. Voraussetzung ist immer, dass im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist, welche Kosten unter „Sonstiges“ abgerechnet werden dürfen.

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