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Trunkenheit und Fahren ohne Fahrerlaubnis

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Wismar (ots) – In den frühen Morgenstunden des Montags führten Mitarbeiter der Polizeiinspektion Wismar in der Schweriner Straße in Lützow eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Hierbei stoppten die Beamten einen 54-jährigen Fahrer eines Kleinkraftrades. Bei der Kontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch beim Fahrer fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,75 Promille. Auf der Wache des Revieres in Gadebusch erfolgte im Anschluss eine Blutprobenentnahme durch den Bereitschaftsarzt. Der 54-Jährige wurde nach einer Belehrung entlassen und eine Strafanzeige gefertigt.

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle überprüften Mitarbeiter der Verkehrspolizei gegen 09:20 Uhr einen 27-jährigen Hyundai-Fahrer in der Ernst-Lübbert-Straße in Warin. Bei dem Mann wurde ein Atemalkohol von 0,71 Promille gemessen. Eine im Anschluss durchgeführte Messung auf der Wache in Metelsdorf ergab einen gerichtsverwertbaren Wert von 0,54 Promille.

Der 27-Jährige konnte den Beamten im Rahmen der Maßnahmen keinen Führerschein vorzeigen. Eine Nachfrage bei der zuständigen Führerscheinstelle ergab, dass dieser bereits Anfang Juni diesen Jahres bei einer Trunkenheitsfahrt sichergestellt wurde. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Fahrens unter Alkohol mit über 0,5 Promille gefertigt.

Ein 37-jähriger Mofa-Fahrer wurde um 11:45 Uhr in der Mühlenstraße in Grevesmühlen kontrolliert. Er führte ein als Mofa deklariertes Kleinkraftrad welches auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gedrosselt sein musste. Eine Überprüfung der Höchstgeschwindigkeit mit dem Laser Patrol – Messgerät ergab einen Wert von 70 km/h. Da der Fahrzeugführer nur die Fahrerlaubnis für ein Mofa vorlegen konnte fertigten die Beamten eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt untersagten die Beamten vor Ort.

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