Schwerin – Um die für viele Schwerinerinnen und Schweriner äußerst wichtige Frage beantworten zu können, welche Miete im konkreten Einzelfall fair und angemessen ist, erstellt die Landeshauptstadt Schwerin seit 1997 in regelmäßigen Abständen einen Mietspiegel.
Der Mietspiegel stellt eine vom Gesetzgeber (§ 558 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) vorgesehene Möglichkeit dar, um die Angemessenheit und Ortsüblichkeit einer Miete beurteilen zu können. „Als Instrument zur Vermeidung von Mietstreitigkeiten hat sich der Schweriner Mietspiegel in den vergangenen Jahren bewährt“, sagen einmütig die im Arbeitskreis Mietspiegel vertretenen Mieter – und Vermieterverbände.
„Mit Blick auf die aktuellen politischen Diskussionen zu weiteren Mietrechtsreformen wird die Bedeutung eines qualifizierten Mietspiegels zukünftig steigen. Umso wichtiger ist es, das der Mietspiegel auf einer möglichst breiten Datengrundlage statistisch sicher ermittelt wird,“ hebt Baudezernent Dr. Wolfram Friedersdorff die Notwendigkeit einer regen Beteiligung an der laufenden Datenerhebung hervor.
„Wir brauchen jede Unterstützung von Schweriner Mietern und Vermietern, die uns ihre Daten zukommen lassen, damit uns ausreichend Material für den neuen Mietspiegel vorliegt“, erklärt Ulrich Frisch, Vorsitzender des Gutachterausschusses. „Benötigt werden alle Mieten, die sich in den letzten vier Jahren geändert haben bzw. neu abgeschlossen wurden.“
Aus diesem Grunde wurden zahlreiche Vermieter von Wohnraum bzw. deren Wohnungsverwalter angeschrieben. Weiterhin läuft seit dieser Woche erstmalig eine groß angelegte Aktion zur Mobilisierung der Mieter.
Der Gutachterausschuss verschickt in dieser Woche ca. 11.000 Fragebögen an Mieter, die in den letzten vier Jahren um- bzw. zugezogen sind. „Ich bin gespannt, wie der Rücklauf sein wird. Auf der Homepage der Stadt steht der Fragebogen zusätzlich als beschreibbares pdf-Dokument zum Download bereit“, erläutert Ulrich Frisch. „Sprechen Sie bei Fragen Judith Kobel oder mich gerne persönlich an. Telefonisch sind wir unter 03874 624–2582 oder – 2800 erreichbar. Der Fragebogen ist im BürgerBüro des Stadthauses in Papierform erhältlich. Füllen Sie bitte nach dem Ausdrucken die Felder aus und senden Sie den Fragebogen an Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin oder eingescannt an jkobel@schwerin.de. Alternativ kann der Fragebogen auch im Stadthaus abgegeben werden.“