Gadebusch (ots) – Zur Klärung eines Sachverhaltes erschien am Donnerstagabend gegen 18:40 Uhr eine 39-jährige Frau aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg auf der Wache des Polizeirevieres in Gadebusch. Im Rahmen des Gespräches mit dem verantwortlichen Dienstgruppenleiter bemerkte dieser Alkoholgeruch bei der Frau. Bei der Nachfrage wie sie denn zur Dienststelle gekommen sei, gab diese an, mit ihrem Fahrzeug selbst zur Polizei gefahren zu sein. Der Polizist konfrontierte die 39-Jährige mit dem Verdacht der Trunkenheitsfahrt und belehrte die Frau. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,29 Promille.
Ein hinzugezogener Arzt entnahm bei der Tatverdächtigen eine Blutprobe zur genauen Bestimmung der Blutalkoholkonzentration. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Da die dunkel gekleidete Frau im Anschluss der Maßnahmen die Absicht äußerte bei der eingesetzten Dunkelheit fußläufig nach Hause zu gehen, wurde sie zum Schutze der eigenen Person von einer Streifenwagenbesatzung kostenpflichtig gefahren. Eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr fertigte der Dienstgruppenleiter im Anschluss.