Wismar (ots) – Ein Fahrzeugführer wollte am vergangenen Samstag mit einem selbst geänderten Kurzzeitkennzeichen die Frist verlängern und muss sich nun wegen mehrerer Straftaten verantworten. Gegen 15:30 Uhr stellte eine Funkwagenbesatzung auf der B 105 in Gägelow in Höhe der Ampelkreuzung zum MEZ einen VW mit Kurzzeitkennzeichen fest. Der Pkw fuhr bei "Grün" weiter auf die L 01 in Richtung Proseken und von dort weiter in Richtung Wohlenberg.
Bei einer sich bietenden Gelegenheit konnte der Funkwagen den VW-Fahrer anhalten und eine Verkehrskontrolle durchführen. Bei der augenscheinlichen Überprüfung des Kurzzeitkennzeichens konnten die Polizisten erkennen, dass es ursprünglich bis zum 03.09.13 gültig war und aus der 3 mit einem vermutlichen Edding-Stift eine 9 gemacht wurde. So wollte der 27-jährige Fahrer den Anschein erwecken, dass die Kennzeichen am Kontrolltag (07.09.) noch Gültigkeit haben. Über die Fahrzeugidentitätsnummer (FIN) fanden die Beamten heraus, dass der VW bereits seit Mitte Juli 2013 außer Betrieb gesetzt worden war.
Der VW wurde in der weitern Folge von einem Abschleppunternehmen kostenpflichtig umgesetzt und die Weiterfahrt untersagt. Im Anschluss fertigten die Polizisten eine Strafanzeige wegen der Verstöße gegen die Abgabenordnung, das Pflichtversicherungsgesetz, Straßenverkehrsgesetz und Kraftfahrzeugsteuergesetz.