Schwerin (ots) – Am 13. September 2013 ist Rauchmeldertag. Anlässlich dieses bundesweiten Aktionstages erinnert Innenminister Lorenz Caffier die Bürgerinnen und Bürger an die Pflicht Rauchmelder in ihren Wohnungen zu installieren und die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Seit dem 1. September 2006 ist nach der Landesbauordnung der Einbau von Rauchwarnmeldern in Neubauten Pflicht. Bestehende Altbauten mussten nachträglich bis zum 31. Dezember 2009 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
"Ich appelliere an Besitzer von Wohnungen dieser Aufgabe, wenn nicht schon geschehen, unbedingt nachzukommen. Jeder Tag früher kann Leben retten und ein Rauchwarnmelder ist ein wirksamer Schutz, der nicht viel kostet", so Minister Caffier. Der Besitzer von Wohnungen kann hierbei sowohl der Eigentümer, insofern er die Wohnung selber nutzt, als auch bei Mietwohnungen der Mieter sein. Rauchwarnmelder sind nach der Landesbauordnung in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren zu installieren.
Brandrauch ist heimtückisch. Er ist schneller als das Feuer und betäubt in kürzester Zeit. Das Einatmen schon geringer Mengen des hochgiftigen Kohlenmonoxids kann in wenigen Minuten zum Tod führen.
In den vergangenen Jahren starben in Mecklenburg-Vorpommern jährlich zwischen 5 und 14 Menschen durch Wohnungsbrände, bundesweit waren es zwischen 400 und 450 Personen. Gerade nachts können auch kleine Brände zur großen Gefahr werden, es sei denn, die Schlafenden werden rechtzeitig gewarnt. Ein Rauchwarnmelder ist der beste Lebensretter.
Er verschafft den nötigen Vorsprung, um sich und seine Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Um die Aufklärung rund um den lebensrettenden Nutzen von Rauchwarnmeldern voran zu treiben, startete der erste bundesweite Rauchwarnmeldertag am 13. Oktober 2006. Betreiber ist das Forum Brandrauchprävention in der vfdb (Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes), der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.