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Badegewässerliste nach Badegewässerlandesverordnung

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Schwerin – Das Gesundheitsamt bestimmt vor Beginn der Badesaison die Gewässer, die nach den Bestimmungen der Badegewässerlandesverordnung (BadegewLVO M-V vom 6. Juni 2008) überwacht werden sollen, und meldet sie der oberen Landesgesundheitsbehörde und der zuständigen Wasserbehörde. Nach dieser Verordnung wird es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich an der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste zu beteiligen.

Für die Badesaison 2013 werden folgende Badegewässer in die Badegewässerliste aufgenommen und als EU-Badegewässer (große Anzahl Badender) geführt:

Schweriner See, Zippendorfer Strand
Schweriner See, Kalkwerder
Schweriner See, Am Reppin

Lankower See, Südufer
Lankower See, Nordufer

Ostorfer See, Kaspelwerder
Ostorfer See, Neumühle

Ihre Vorschläge, Anregungen und Bemerkungen richten Sie bitte bis 20. März 2013 an:

Landeshauptstadt Schwerin
Amt für Bürgerservice
Gesundheitsamt
PF 11 10 42 
19010 Schwerin

oder direkt an Christine Schulrath
Telefon: 0385 545-2868 
E-Mail: cschulrath@schwerin.de

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