Schwerin (ots) – Bund und Länder hatten im August dieses Jahres eine Verordnung für den Aufbauhilfefonds nach dem Hochwasser 2013 unterzeichnet und damit die Voraussetzungen geschaffen, um den Menschen zu helfen, die vom Hochwasser geschädigt waren.
"Die Gelder aus dem Fonds können auch eingesetzt werden, um Privathaushalte und Wohnungsunternehmen, die im Zeitraum vom 18. Mai bis 04. Juli 2013 im Landkreis Ludwigslust-Parchim vom Hochwasser betroffen waren, zu entschädigen. In den regional zuständigen amtsfreien Städten Lübtheen und Boizenburg sowie in den Ämtern Dömitz-Malliß, Boizenburg-Land und Grabow stellt das Ministerium für Inneres und Sport jetzt entsprechende Antragsformulare auf Gewährung einer Finanzhilfe bereit. Anträge können spätestens bis zum 30. Juni 2015 gestellt werden", sagte Innenminister Lorenz Caffier. "Dort erfolgt auch die Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Gelder ."
Die erforderlichen Antragsformulare werden nicht nur in den genannten Behörden bereit gehalten, sondern sind auch im Internet abrufbar unter www.kreis-swm.eu.
Geschädigten Bürgern und Wohnungsunternehmen können bis zu 80% des entstandenen Schadens ersetzt werden. Versicherungsleistungen sowie andere mit dem Hochwasser zusammenhängende Hilfen Dritter werden berücksichtigt, so dass keine Überkompensation von Schäden erfolgt.