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Zeit für die jährliche Grippeimpfung!

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Schwerin – Neben den ambulanten Arztpraxen bietet auch das städtische Gesundheitsamt im Stadthaus wieder für alle Bürgerinnen und Bürger die Impfung gegen die saisonale Grippe an. Der normale Influenza-Impfstoff ist ab sofort und ausreichend verfügbar. Die wirkverstärkte Alternative für ältere Mitmenschen und Personen mit chronischen Erkrankungen wird gegen Ende Oktober erwartet. Durch eine neuartige Injektionsform soll eine bessere Wirkung der Impfung erreicht werden.

Die öffentliche Impfsprechstunde des Gesundheitsamtes findet wie immer jeweils dienstags in der Zeit von 14 bis 17.30 Uhr im Stadthaus, Am Packhof 2-6, im Zimmer 2010 des 2. Obergeschosses statt.

Neben der Grippeimpfung sind auch Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung, Keuchhusten und Pneumokokken möglich, ebenso eine allgemeine Impfberatung.

"In der letzten Saison haben wir 666 Bürgerinnen und Bürger gegen die Grippe im Gesundheitsamt geimpft", berichtet Dr. med. Beate Kloesel. "Meldungen über gravierende unerwünschte Nebenwirkungen haben wir nicht erhalten. Der Gipfel der letzten Grippewelle lag in den Monaten Februar und März. Es lohnt sich also auch immer noch eine Impfung zu Beginn des neuen Jahres, wenn diese zuvor verpasst wurde."

Neben der Impfung sollten alle Menschen weitere Maßnahmen ergreifen, um das Risiko einer Infektion mit Influenzaviren zu verringern. Dazu gehört das regelmäßige gründliche Händewaschen gehört dazu. Enge Kontakte mit Personen, die an einer akuten Atemwegserkrankung leiden, sollten vermieden werden.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeschutzimpfung besonders folgenden Personen: allen Bürgerinnen und Bürgern ab 60 Jahre, . Personen jeden Alters mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z. B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV), . Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen, . Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal) und Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können, . Frauen, die während der Influenzasaison schwanger sind.

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