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Künstliche Befruchtung: TK zahlt Ehepaaren bis zu 750 Euro Zuschuss

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Schwerin – Ehepaare, die aufgrund eines unerfüllten Kinderwunschs Maßnahmen der künstlichen Befruchtung in Anspruch nehmen, erhalten von der Techniker Krankenkasse (TK) bisher einen Zuschuss in Höhe von 250 Euro je Behandlungsversuch. Ab dem 1. Oktober 2013 übernimmt die TK den Zuschuss jeweils für bis zu drei Behandlungsversuche – insgesamt also bis zu 750 Euro. Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner bei der TK versichert sind.

"Laut Gesetz übernehmen die Krankenkassen nur die Hälfte der Kosten, die bei einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) anfallen. Die TK möchte mit diesem Zuschuss die erheblichen finanziellen Belastungen der betroffenen Versicherten reduzieren" betont Dr. Rolando Schadowski, Referent für Gesundheitswesen der TK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern.

Hinweis:

Der Ergänzung der TK-Satzung muss die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsamt, noch zustimmen.

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