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Toter Säugling in Grevesmühlen

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Schwerin – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Grevesmühlen am 02.10.2013 Haftbefehl gegen eine 27jährige Frau aus Grevesmühlen wegen des Verdachts des Totschlags erlassen.

Nach den bisherigen Ermittlungen ist die Beschuldigte dringend verdächtig, ihren am 04.04.2013 geborenen Sohn unmittelbar nach der Geburt in einer mit Wasser gefüllten Badewanne ertränkt zu haben.

Die Beschuldigte hatte den Säugling allein zur Welt gebracht und kurz darauf den Rettungsdienst verständigt. Diesem gegenüber hatte sie angegeben, während der Wannengeburt ohnmächtig geworden zu sein und den Säugling anschließend leblos in der Badewanne aufgefunden zu haben. Die am 05.04.2013 durchgeführte Obduktion des Säuglings hatte bereits ergeben, dass der Junge nach seiner Geburt gelebt hat. Der Staatsanwaltschaft liegen nunmehr weitere medizinische Erkenntnisse vor, die den von der Beschuldigten geschilderten Geburtsverlauf widerlegen. Die Staatsanwaltschaft geht daher davon aus, dass die Beschuldigte den Säugling nach seinem ersten Atemzug unter Wasser gehalten hat, so dass er ertrank.

Die Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Das Amtsgericht hat den Haftbefehl gegen engmaschige Auflagen außer Vollzug gesetzt.

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