Schwerin – Bildungsminister Mathias Brodkorb fordert die freien Schulen in Mecklenburg-Vorpommern auf, ihre tatsächlichen Kosten offenzulegen. Nach zwei Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Greifswald muss das Land künftig überprüfen, ob die freien Schulen die Finanzhilfe zweckgemäß verwendet haben.
"Wir reden nicht über eine Kürzung der Finanzhilfe für freie Schulen, sondern über die Einführung eines Verfahrens zur rechtmäßigen Verwendung von Haushaltsmitteln", sagte Bildungsminister Mathias Brodkorb im Landtag. "Alle, die öffentliche Mittel erhalten, müssen gegenüber dem Land nachweisen, wofür sie diese Mittel verwenden. Dies betrifft beispielsweise Träger von Kulturprojekten genauso wie freie Schulen. Es geht hierbei um Transparenz."
Die neue Privatschulverordnung sieht vor, dass freie allgemein bildende Schulen weiterhin Zuschüsse in Höhe von 85 Prozent der tatsächlich anfallenden Lehrerkosten erhalten. Bei beruflichen Schulen sind es Zuschüsse in Höhe von 50 bis 80 Prozent.
"Die Finanzhilfe soll laut Schulgesetz ein Zuschuss zu den Personalausgaben der Schulträger sein. Das ist inhaltlich allerdings nicht neu", erläuterte Minister Brodkorb. "Die Finanzhilfe war schon immer ein Zuschuss für die Personalkosten und ist noch nie für Sachkosten oder Verwaltungskosten gezahlt worden."
Der Minister bekräftigte im Landtag außerdem, dass bei den beruflichen Bildungsgängen eine Anpassung der Fördersätze nicht ausgeschlossen sei. "Voraussetzung hierfür ist aber auch, dass die entsprechenden Träger ihre Kosten gegenüber dem Land transparent darstellen", sagte Brodkorb. "Nur auf dieser Grundlage können Entscheidungen getroffen werden."