Rostock (ots) – Am Samstagmorgen, dem 12.10.2013 gegen 07:20 Uhr ereignete sich zwischen Striesenow und Alt Diekhof ein Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem Traktor mit Grubbermaschine. Beide Fahrzeuge kamen sich in einer Kurve entgegen und kollidierten. Dabei wurde bei dem PKW durch die Spitzen der Grubbermaschine die komplette Fahrertür abgerissen. Die Unfallbeteiligten blieben unverletzt, jedoch war der PKW nicht mehr fahrbereit. Bei der Anzeigenaufnahme wurde dann erstaunlicherweise festgestellt, dass sogar beide Fahrzeugführer unter erheblichen Alkoholeinfluss standen. Mit 1,44 und 1,89 Promille waren beide nicht mehr fahrtüchtig. Es wurde eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs aufgenommen und beiden Beteiligten wurde der Führerschein entzogen.
Am gleichen Abend gegen 19 Uhr wurde in der Langestraße in Bützow ein Fahrzeugführer kontrolliert, der ebenfalls unter Alkoholeinfluss stand. Dieser hatte zwar "nur" einen Atemalkoholwert von 0,69 Promille, allerdings wurde gegen ihn eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt, da er sein Auto mit einem Alkoholwert über 0,5 Promille führte. Ihn erwartet bei Erstbegehung eine Geldbuße von 500 Euro, 4 Punkten in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Ein weiterer alkoholbedingter Unfall zog sich bereits am Freitagabend, 11.10.2013 gegen 23:30 Uhr zu. Hier befuhr ein Radfahrer den Verbindungsweg zwischen Striesdorf und Friedrichshof als er infolge seines starken Alkoholgenusses die Kontrolle über sein Fahrrad verlor und stürzte. Dabei verletzte er sich an der Schulter.
Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,62 Promille.
Im Rahmen einer Streifenfahrt wurden in Alt Kätwin zwei Jugendliche fahrender Weise ohne Kennzeichen und Helm festgestellt.
Während der Polizeikontrolle stellte sich heraus, dass der 16-jährige Fahrer weder im Besitz eines Führerscheins war und auch das Moped nicht zugelassen und versichert hatte. Zudem ergab ein durchgeführter Alkoholtest einen Wert von 0,14 Promille. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige bezüglich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der junge Mann wurde mit samt den Fahrzeugschlüsseln seinen Eltern übergeben. Des Weiteren beschädigten unbekannte Täter in der Nacht vom Samstag zum Sonntag in Tarnow die Frontscheibe eines VW Polos und rissen den Spiegel der Fahrertür ab. Es entstand Sachschaden.