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Einheitliche Vergütungssätze für alle Pflegedienste

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Schwerin – Für die privaten Träger von ambulanten Pflegediensten in Mecklenburg-Vorpommern haben sich der Bundes­verband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) und die beteiligten Krankenkassen (AOK Nordost, IKK Nord, BKK-LV NORDWEST, Knappschaft und die SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse) auf eine Vereinbarung über höhere Vergütungen in der häuslichen Krankenpflege (HKP) geeinigt. Damit steigen ab diesem Oktober für die rund 460 Pflegedienste in M-V die HKP-Vergütungen in mehreren Stufen. Die neue Vereinbarung schließt an den HKP-Schiedsspruch aus dem Vorjahr sowie die Vereinbarung zur Pflege an.

„Da ein Gutachten als neue Basis für Verhandlungen noch nicht vorliegt, haben wir den Gedanken der Mediation fortgeschrieben und den Pflegediensten damit Planungs­sicherheit für die nächsten 2 Jahre gegeben“ so Michael Händel vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). „Aus schwierigen Gesprächen sind vertrauensvolle Verhandlungen erwachsen. Dies gibt uns Hoffnung, auch in der Zukunft gemein­same Lösungen zu finden. Um die dringend benötigten Fachkräfte halten und zusätzliche gewinnen zu können, haben sich alle Beteiligten auf gemeinsame Mindestentlohnungen verständigt. Der Bereich Pflege hält zudem viele weitere Heraus­forderungen bereit“, so Michael Händel weiter. „Deshalb sind auch das Gutachten und eine gemeinsame Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive für Pflegefachkräfte Inhalt der Vereinbarung.“

„Das Ziel des Mediationsverfahrens basierend auf dem HKP-Schiedsspruch war es, sich mit strukturellen Veränderungen den Herausforderungen in der Pflege im Land zu stellen, eine tarifgerechte Entlohnung der Beschäftigten zu ermöglichen und die Arbeit der Pflegedienstmitarbeiter am Patienten aufzuwerten“, erläutert AOK-Vorstandsvorsitzender Frank Michalak für die beteiligten Krankenkassen. „Mit dem Ergebnis der Vergütungs­verhandlungen erkennen wir ausdrücklich das Engagement der Pflegekräfte in ihrer täglichen Arbeit an. Gleichzeitig bietet es für die Pflegeanbieter eine wirtschaftliche und leistungsgerechte Vergütung“, sagt Michalak weiter.

Die Vergütungserhöhung erfolgt in mehreren Stufen. Die erste Stufe sieht eine Erhöhung ab 1. Oktober 2013 um 3 Prozent vor. Zum Jahresbeginn 2014 steigt die Vergütung für alle Pflegedienste auf ein gemeinsames Niveau. Ab dem ­1. Juli 2014 erhöht sich die Vergütung dann um weitere 4 Prozent. Dabei ist zu beachten, dass erstmals eine Vergütungserhöhung ausdrücklich an die Zahlung von Mindestentgelten (Arbeitnehmer-Jahresbruttogehälter) gebunden wird. Diese orientieren sich an den Lohnuntergrenzen verschiedener in M-V üblicher Arbeitsvertragsrichtlinien und Tarife. Zu Beginn 2015 werden die Vergütungssätze anschließend nochmals um die vom Bundes­ministerium für Gesundheit festgelegte Grundlohnsummensteigerung auto­matisch angehoben.

Insbesondere ist diese Verständigung auch ein positives Signal für die Patientinnen und Patienten im Land, ebenso für die Pflegekräfte und Einrichtungen, erklären Frank Michalak und Michael Händel übereinstimmend.

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