Schwerin – Wie angekündigt, ist heute das Urteil im Prozess Schweriner-Laufhalle gefallen. Der 23-jährige Verursacher muss wegen fahrlässiger Brandstiftung für drei Jahre ins Gefängnis. Laut dem Richter am Schweriner Landgericht, muste bei der Urteilsverkündung, dass späte Geständnis und der zu dem Zeitpunkt übermäßige Drogen- und Alkoholkonsum berücksichtigt werden. Außerdem konnte der Angeklagte glaubhaft dem Richter vorbringen, dass er niemals vorhatte, die Halle anstecken zu wollen. Bei dem Brand ist ein Gesamtschaden in Höhe von 3,7 Millionen Euro entstanden.
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