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Schweriner täuscht Raubtat vor

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Schwerin (ots) – Wir berichteten heute, dass ein 26-jähriger Schweriner am frühen Morgen in einer Straßenbahn ausgeraubt worden sein soll. Sofort eingeleitete Ermittlungen des Kriminaldauerdienstes Schwerin führten recht schnell zu der Erkenntnis, dass der vermeintlich Geschädigte bei der Anzeigenerstattung gelogen haben muss. Spätestens nach Einsicht in die Videoaufzeichnung der Straßenbahn wurde eindeutig klar, dass keine strafbare Handlung stattgefunden haben kann. Der Geschädigte wurde während der gesamten Fahrt mit der Bahn weder angesprochen noch befanden sich andere Personen in seiner Nähe. Er muss sein Telefon offensichtlich verloren oder in der Straßenbahn liegengelassen haben.

Im Ergebnis der Ermittlungen wurde nunmehr ein Verfahren gegen den ehemals Geschädigten wegen des Vortäuschens einer Straftat eingeleitet. Neben der drohenden Strafe hat der Schweriner auch die Erkenntnis gewonnen, dass Lügen kurze Beine haben und es sich deswegen nicht lohnt. Einzig Positives: Auf unerklärliche Art und Weise haben sich sowohl das vermeintlich geraubte Telefon als auch das Bargeld wieder bei dem Schweriner angefunden.

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