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41-Jähriger wegen offener Geldstrafe festgenommen

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Schwerin (ots) – In der Nacht zum 10. Oktober wurde ein 41-jähriger Deutscher von Beamten des Bundespolizeireviers Schwerin festgenommen. Die Festnahme erfolgte gegen 22:40 Uhr im Rahmen einer Personenkontrolle, bei der die Polizisten einen bestehenden Haftbefehl entdeckten.

Der Haftbefehl war von der Staatsanwaltschaft Schwerin ausgestellt worden, da der Mann eine offene Geldstrafe in Höhe von insgesamt 700 Euro (70 Tagessätze zu je 10 Euro) sowie Verfahrenskosten in Höhe von 86 Euro nicht beglichen hatte. Das Amtsgericht Wismar hatte ihn zuvor wegen Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit Bedrohung verurteilt. Zudem war er durch die Staatsanwaltschaft zur Ermittlung seiner Wohnanschrift ausgeschrieben.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht, da er nicht in der Lage war, die geforderte Geldstrafe zu zahlen. Die Ermittlungen dauern an.

QuelleBPOL-HRO
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