Schwerin – Wenn ein Behindertenparkplatz besetzt ist, weil er von nicht dazu berechtigten Autofahrern genutzt wird, dann können sich Betroffene mit dem Kommunalen Ordnungsdienst in Verbindung setzten. Aufkleber mit diesem Hinweis und mit der entsprechenden Rufnummer 5451830 des KOD werden gegenwärtig in Schwerin auf den Rückseiten der Beschilderung von Behindertenparkplätzen angebracht. „Ein Hinweis auf der Vorderseite der Parkschilder ist leider nicht möglich, weil das Bekleben amtlicher Verkehrszeichen mit solchen Zusatzinformationen nicht erlaubt ist“, so die Leiterin des Ordnungsamtes Gabriele Kaufmann. Auch alle neu ausgegebenen Schweriner Behindertenparkausweise werden mit dieser Telefonnummer versehen. Die Stadtverwaltung setzt mit dieser Maßnahme einen Beschluss der Stadtvertretung um.
„Wir stellen damit sicher, dass unser KOD schnell informiert werden kann, wenn die Behindertenparkplätze blockiert sind. Unsere Mitarbeiter werden dann innerhalb der Dienstzeit bemüht sein, kurzfristig Abhilfe zu schaffen und den rechtmäßigen Zustand herzustellen“, so Gabriele Kaufmann. Die Ordnungsbehörde hat zeitgleich auch die privaten Parkhausbetreiber gebeten, die unberechtigte Nutzung ihrer Behindertenparkplätze ebenfalls durch wirksame Maßnahmen zu unterbinden.