Schwerin – Die Landeshauptstadt Schwerin hat am heutigen Freitag, dem 15. November um 10.32 Uhr, aus dem Innenministerium ein Schreiben des Leiters der Kommunalaufsicht erhalten. In diesem wird an einer Sonder- bzw. Revisionsprüfung u. a. zur Beschäftigung von Angehörigen des Geschäftsführers bei der Nahverkehr Schwerin GmbH festgehalten.
Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow: „Ich halte die Prüfung nach wie vor nicht für notwendig, da nach den mir vorliegenden Informationen, alle Sachverhalte auf dem Tisch liegen. Allerdings ist der Schaden für das Unternehmen Nahverkehr schon viel zu groß. Wir müssen für Beruhigung sorgen. Deshalb werde ich dem Ältestenrat und dem Hauptausschuss der Stadtvertretung am Montag vorschlagen, eine Sonderprüfung durch ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen umgehend in Auftrag zu geben.
Falls die Gremien meinem Vorschlag folgen, biete ich an, bis zur Vorlage der Ergebnisse der externen Prüfung, die Vorlage der Verwaltung zur Wiederbestellung bei der NVS GmbH zurückzustellen.