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Impfempfehlung gegen Polio beachten

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Schwerin – Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) hat vor dem Hintergrund des Polioausbruchs in Syrien in einer aktuellen Stellungnahme auf die bestehenden Impfempfehlungen gegen Poliomyelitis und den RKI-Ratgeber für Ärzte hingewiesen. Die STIKO-Stellungnahme ist im Epidemiologischen Bulletin 47/2013 am 25.11.2013 erschienen.

Im Oktober 2013 waren nach Berichten der Weltgesundheitsorganisation in Syrien erstmals nach 1999 wieder Fälle von Kinderlähmung (Poliomyelitis) aufgetreten. Als wesentliche Ursache werden die aufgrund der Bürgerkriegssituation in Syrien seit 2011 deutlich zurückgegangenen Impfquoten gegen Polio gesehen. Aufgrund der Flüchtlingsbewegungen aus Syrien besteht die Gefahr einer Einschleppung von Polioviren auch nach Deutschland.

Bisher gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Poliovirus nach Deutschland eingeschleppt worden ist. „Sollte es dazu kommen, ist aber keine weiträumige Ausbreitung des Virus zu erwarten“, meint Reinhard Burger, Präsident des Robert Koch-Instituts. Grund sind die guten hygienischen Verhältnisse und die guten Impfquoten gegen Polio. Allerdings bedeuten Impfquoten von knapp 95 Prozent der Schulanfänger, dass in jedem Jahrgang auch mehrere 10.000 Kinder nicht vor Polio geschützt sind

„Eltern sollten daher den Impfstatus ihrer Kinder überprüfen und eventuell fehlende Impfungen gegen Poliomyelitis jetzt unbedingt nachholen“, betont Reinhard Burger. „Das Beispiel Syrien zeigt auch, dass die Polio bei nachlassenden Impfquoten auch in Ländern wieder auftreten kann, wo sie bereits ausgerottet war.“

Eine vollständige Impfung gegen Polio besteht aus insgesamt fünf Impfungen im Säuglings- und Jugendalter, die in der Regel mit Kombinationsimpfstoffen erfolgen. Für Erwachsene empfiehlt die STIKO Auffrischimpfungen, wenn ein erhöhtes Risiko besteht, mit dem Poliovirus in Kontakt zu kommen, zum Beispiel bei Reisen in Länder, in denen Polio vorkommt.

Die große Mehrheit der mit Polioviren Infizierten wird nicht krank, kann das Virus aber über mehrere Wochen mit dem Stuhl ausscheiden und dadurch auf andere Menschen übertragen. Eine Übertragungsgefahr besteht vor allem dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenleben und die Gefahr einer Virus-Einschleppung gegeben ist, wie z.B. in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber aus Gebieten mit Poliorisiko. Deshalb hat das RKI Anfang November 2013 für diese Einrichtungen die Empfehlung ausgesprochen, besonders auf die Einhaltung von Hygienestandards zu achten. Außerdem soll bei allen Bewohnern und auch beim Personal solcher Einrichtungen der Impfstatus überprüft und fehlende Impfungen gegen Polio ergänzt werden. Zudem soll bei Kindern aus Syrien, die nach 2010 geboren wurden, eine Stuhlprobe auf Poliovirus untersucht werden, um eine Virusausscheidung auszuschließen.

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