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Jugendlicher führte Butterflymesser mit sich

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Wismar (ots) – Am Dienstag erhielt die Polizei gegen 15:05 Uhr Kenntnis über mehrere Jugendliche, welche in der Mecklenburger Straße in Wismar den Betriebsablauf eines Geschäftes wesentlich störten.

Nachdem die Beamten daraufhin am Ereignisort eintrafen, konnten keine Jugendlichen angetroffen werden, welche die Störungen verursacht haben könnten. Um 16:40 Uhr erhielt die Polizei erneut die Information, dass dieselben Jugendlichen erneut da sind und gegen die Hauseingangstür zum Zugang zu den Wohnungen schlagen. Diese Tür befindet sich direkt im rechten Winkel zur Geschäftstür wurde jedoch durch die Schläge nicht beschädigt. Als eine Funkwagenbesatzung vor Ort eintraf, konnten die Beamten vier männliche Jugendliche erkennen. Zwei Jugendliche ergriffen sofort die Flucht, die zwei anderen konnten die Polizisten festhalten. Während der Aufnahme des Sachverhaltes bemerkte ein Beamter bei einem 14-Jährigen, dass dieser seinen linken Arm so hielt, als wolle er verhindern, dass etwas aus dem Ärmel des Sweatshirts herausfällt. Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass der Jugendliche ein sogenanntes Butterflymesser mit sich führte. Das Messer wurde sichergestellt und eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt.

Der andere angetroffene Jugendliche wollte den Beamten gegenüber keine Angaben zu seiner Person gemacht. Ihm wurde der Inhalt des § 111 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) "Falsche Namensangabe" bekanntgegeben und erläutert. Hierunter handelt auch ordnungswidrig, wer einem zuständigen Amtsträger die Angaben zu seiner Person verweigert. Beide Jugendlichen wurden zur Wache des Hauptrevieres gebracht.

Im Rahmen weiterer Ermittlungen konnte der 16-jährige Jugendliche namentlich bekannt gemacht werden. Gegen ihn fertigten die Beamten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes Die beiden, polizeilich bereits bekannten, Jugendlichen konnten im Laufe des späten Nachmittags von ihren Müttern von der Polizeiwache abgeholt werden.

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