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Was sich im Jahr 2014 ändert

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Berlin – Auch im Jahr 2014 werden für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder einige Änderungen in Kraft treten. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) informiert über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen im kommenden Jahr.

ERNÄHRUNG, TIERSCHUTZ UND TIERGESUNDHEIT

Mehr Transparenz durch die neue Lebensmittel-Kennzeichnung

Ab dem 13. Dezember 2014 gelten in der EU neue Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung. Pflichtinformationen auf Lebensmittelverpackungen müssen eine Mindestschriftgröße haben, damit sie gut lesbar sind. Lebensmittel-Imitate müssen speziell gekennzeichnet werden. Bei ihrer Verwendung muss der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Bestimmte Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden. Auch bei nicht verpackten Lebensmitteln, sogenannter "loser Ware", ist die genaue Kennzeichnung dieser Stoffe künftig verpflichtend. Das sind nur einige Beispiele weitere Details der Regelungen gibt es unter: http://www.bmelv.de/lebensmittelkennzeichnung

Den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung reduzieren

Am 1. April 2014 tritt die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft. Ziel der Novelle ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung deutlich zu minimieren. Die neuen Regelungen ermöglichen es, sowohl den Tierhaltern selbst als auch den Überwachungsbehörden, die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen. Auf dieser Grundlage können die Überwachungsbehörden Tierhalter, wenn es notwendig ist, zu Prüfungen und Maßnahmen verpflichten. Darüber hinaus enthält die AMG-Novelle verschiedene Ermächtigungsgrundlagen, zum Beispiel für Anwendungsverbote für bestimmte Tierarzneimittel. www.bmelv.de/antibiotikaresistenz

Neues Tierschutzgesetz nimmt Tierhalter in die Pflicht

Ab dem 1. August 2014 bedarf es einer Genehmigung für die gewerbliche Hundeausbildung: Ziel dieser Regelung im Dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes ist es, im Sinne der Tiere und des Tierschutzes Mindestqualitätsstandards sicherzustellen. Außerdem muss die entgeltliche Einfuhr von Wirbeltieren, darunter auch Haustiere, künftig von der Behörde erlaubt werden. Damit soll unter anderem der unseriöse Handel mit Welpen bekämpft werden. Zudem muss jeder, der ab dem 1. August 2014 gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt – wie zum Beispiel mit Hunden, Katzen, Schweinen oder Rindern – dem künftigen Tierhalter schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgeben. Nutztierhalter müssen darüber hinaus mit dem neuen Tierschutzgesetz ab dem 1. Februar 2014 eine tierschutzbezogene Eigenkontrolle durchführen und Tierschutzindikatoren erheben und bewerten. www.bmelv.de/tierschutzgesetz

Mehr Schutz von Tieren für Versuchszwecke

Mit dem 1. Januar 2014 treten weitere Regelungen zum Schutz von Tieren, die zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden, in Kraft. Damit gelten künftig bessere Haltungsbedingungen für Versuchstiere, darunter auch die Verpflichtung zur Bestellung eines Tierschutzbeauftragten oder die Einrichtung von Tierschutzausschüssen und Sachkundeanforderungen in Betrieben, die Versuchstiere halten. Zudem treten neue Meldeverpflichtungen über die Verwendung von Versuchstieren in Kraft. Neu ist insbesondere die Meldung des Schweregrades der Versuche. www.bmelv.de/tierschutzgesetz

Tierseuchen besser vorbeugen und bekämpfen

Zum 1. Mai 2014 löst das Tiergesundheitsgesetz das bisherige Tierseuchengesetz ab. Das Tiergesundheitsgesetz übernimmt bewährte Vorschriften zur Tierseuchenbekämpfung, setzt aber verstärkt auf Prävention. Es gelten neue Regelungen zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, deren Bekämpfung sowie zur Verbesserung der Überwachung. So wird zum Beispiel der Personenkreis erweitert, der eine anzeigepflichtige Tierseuche anzeigen muss. Neben den Amtsveterinären sind das zum Beispiel auch Tiergesundheitsaufseher, Veterinäringenieure, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige. Das neue Tiergesundheitsgesetz ermöglicht über eine Verordnungsermächtigung die Durchführung eines Monitorings über den Gesundheitsstatus von Tieren: Durch die regelmäßige Untersuchung repräsentativer Proben können Gefahren für die Tiergesundheit frühzeitiger erkannt werden. Das vereinfacht unter anderem die Errichtung von Schutzgebieten. Das sind Gebiete, die weitgehend frei sind von bestimmten Krankheiten und für die strengere Kriterien gelten, wenn Tiere dorthin verbracht werden sollen. Zudem wurde mit dem Tiergesundheitsseuchengesetz die Rolle des Friedrich-Loeffler-Instituts gestärkt. www.bmelv.de/tiergesundheitsgesetz

VERBRAUCHERSCHUTZ

Telefonieren im EU-Ausland wird günstiger
Zum 1. Juli 2014 werden die Preisobergrenzen für das Roaming weiter abgesenkt. Die EU-Roamingverordnung von 2012 sieht eine stufenweise Absenkung der Preisobergrenzen in den Jahren 2013 und 2014 vor. Für das Datenroaming auf Endkundenebene sinkt die Obergrenze ab dem 1. Juli 2014 von 0,45 € auf 0,20 € und bei abgehenden Anrufen aus dem Ausland von 0,24 € auf 0,19 €. SMS dürfen danach nur noch 0,06 € Extra-Gebühr kosten (vorher 0,08€). Ab 1. Juli 2014 haben die Mobilfunkkunden daneben die Möglichkeit, einen von ihrem nationalen Mobilfunkanbieter unabhängigen, alternativen Anbieter von Roamingdiensten wählen zu können. Die Verbraucher bleiben dabei weiterhin auf ihrer Mobilfunknummer erreichbar. www.bmelv.de/roaming

Verbraucher erhalten stärkere Rechte u.a. beim Abschluss von Geschäften

Am 13. Juni 2014 treten Verbesserungen für Verbraucher im Online- und Versandhandel, bei Haustürgeschäften sowie im stationären Handel in Kraft. Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ treten zum Beispiel Regelungen in Kraft, die die Verbraucherinnen und Verbraucher vor versteckten Zusatzkosten schützen sollen. Die Möglichkeiten, vom Verbraucher ein Entgelt für die Zahlung mit einem bestimmten Zahlungsmittel zu verlangen – etwa einer Kreditkarte – werden eingeschränkt. Für Anrufe bei einer Kundenhotline darf in Zukunft kein Entgelt in Rechnung gestellt werden, das den Preis des eigentlichen Telefonats übersteigt. Eine Vereinbarung über eine zusätzliche Zahlung – zum Beispiel ein Entgelt für eine Stornoversicherung oder Bearbeitungsgebühr – ist nach dem Gesetz zudem nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen wird. Bei Bestellungen im Internet sind damit bereits gesetzte Häkchen (z.B. für eine Versicherung) unzulässig. Wichtige Änderungen gibt es auch im Bereich des Widerrufsrechts bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen. So gilt nun in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Widerrufsfrist von vierzehn Tagen. Ohne eine ordnungsgemäße Belehrung endet die Widerrufsfrist zwölf Monate nach Ablauf der ursprünglichen Frist. Im Interesse der Rechtssicherheit muss der Widerruf ausdrücklich erklärt werden, die bloße Rücksendung der Waren reicht nicht aus. Die Verbraucher können allerdings zur Erklärung des Widerrufs ein Musterformular benutzen, das mit dem Gesetz neu eingeführt wird. Kosten für die Rücksendung müssen die Verbraucher tragen, wenn der Verkäufer bereits vor der Abgabe der Bestellung klar und verständlich darüber informiert hat. www.bmelv.de/verbraucherrechterichtlinie

Qualität der Honorarberatung wird besser

Zum 1. August 2014 tritt das gesetzliche Berufsbild zur Honorarberatung in Kraft. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Honorarberatung wird erstmals ein eigenständiges Berufsbild des unabhängigen Honorarberaters geschaffen. Das Gesetz definiert die Anforderungen an Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlagenberater. Danach dürfen die Berater für ihre Beratungs- und Vermittlungsleistung ausschließlich vom Kunden vergütet werden. Sind Produkte nicht ohne Provision erhältlich, muss die Provision unverzüglich und ungemindert an den Kunden weitergegeben werden. Wer als Honorarberater tätig ist, wird in ein öffentliches Register eingetragen und darf dann nicht mehr auf Provisionsbasis arbeiten. Die Honorarberatung stärkt die Transparenz und den Wettbewerb um kundenfreundliche Beratungsleistungen gleichermaßen. Die Neuregelung wird dazu beitragen, dass der Wert der Beratung wieder stärker in den Vordergrund rückt. www.bmelv.de/honorarberatung

Zahlungssystem SEPA soll grenzüberschreitendes Bezahlen einfacher machen

Zum 1. Februar 2014 wird ein einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) geschaffen, in dem keine Unterschiede mehr zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen gemacht werden. Damit werden grenzüberschreitende Zahlungen zügiger und unkomplizierter. Eine wichtige Neuerung für Bankkunden ist die verbindliche Einführung der 22-stelligen internationalen Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) in Deutschland. Die althergebrachte Kontonummer und Bankleitzahl können Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland noch bis zum 1. Februar 2016 weiter nutzen. Der bisher für SEPA-Überweisungen anzugebende BIC (Business Identifier Code) wird für nationale Zahlungen nach dem 1. Februar 2014 nicht mehr benötigt. Für grenzüberschreitende Zahlungen in EU-Länder ist er noch bis zum 1. Februar 2016 anzugeben. www.bmelv.de/sepa

LAND-, FORST- UND FISCHEREIWIRTSCHAFT

Die Landwirtschaft in Europa wird mit der Neuausrichtung der EU-Agrarreform ökologischer und nachhaltiger. Kern der Reform ist ein wirksames Greening der Direktzahlungen aus der ersten Säule. Das bedeutet, dass 30 Prozent der Direktzahlungen nur dann an die Landwirte fließen, wenn die Betriebe zusätzliche Umweltleistungen erbringen, die über die bereits gelten Cross-Compliance-Anforderungen hinausgehen. Damit wird das Prinzip "Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen" stärker in den Vordergrund gerückt. Insgesamt stehen für die Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung in Deutschland von 2014 bis 2020 jährlich rund 6,2 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung.

Kleinere und mittlere Betriebe werden bei den Direktzahlungen gestärkt

Mit der Reform der EU-Agrarpolitik erhält die Landwirtschaft verlässliche und stabile Rahmenbedingungen bis zum Jahr 2020. Gleichzeitig wird die Landwirtschaft ökologischer und nachhaltiger. Kern der Reform ist ein wirksames Greening, mit dem das Prinzip “Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ noch stärker in den Vordergrund gerückt wird. Außerdem werden kleinere und mittlere Betriebe gestärkt. Während die meisten Regelungen der EU-Agrarreform erst 2015 zum Tragen kommen, soll diese Regelung der gezielten Förderung kleiner und mittlerer Betriebe bereits für das Übergangsjahr 2014 gelten. Die zusätzliche Zahlung für die ersten Hektare soll in den ersten Monaten des kommenden Jahres beschlossen werden und bei der Auszahlung der Direktzahlungen Ende des Jahres zur Geltung kommen. www.bmelv.de/gap-reform

Mehr Tier- und Umweltschutz bei der Förderung der ländlichen Räume (GAK)

Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Regeln für die „Gemeinschafts­aufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK). Mit einem Fördervolumen von derzeit 600 Millionen Euro jährlich ist die GAK das wichtigste nationale Förderinstrument für die Agrarwirtschaft, den Küsten­schutz und die ländlichen Räume. Im Dezember 2012 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium mit den Ländern neue Schwerpunkte gesetzt, die Förderung vereinfacht und auf wichtige gesellschaftliche Herausforderungen fokussiert. Nur wer künftig mehr Leistung erbringt, als gesetzlich vorgeschrieben ist – zum Beispiel beim Tier- oder Umweltschutz – erhält Förderung. Außerdem werden die Fördersätze für den ökologischen Landbau erhöht. Stärker gefördert werden darüber hinaus ab 2014 unter anderem die integrierte ländliche Entwicklung, die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe und die gemeinsame Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. www.bmelv.de/gak

Agrarinvestitionsförderung für neue tiergerechtere Ställe

Ab 1. Januar 2014 werden Förderungen für einzelbetriebliche Agrarinvestitionen in langlebige Wirtschaftsgüter nur noch genehmigt, wenn sie besondere Anforderungen im Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllen. Bei Stallbauinvestitionen muss der Tierschutz besonders berücksichtigt werden. Eine Förderung im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogrammes (AFP) muss demnach neben den bisherigen Zielen wie Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Multifunktionalität auch einer besonders tiergerechten Landwirtschaft dienen. www.bmelv.de/gak

Solide Basis für die landwirtschaftliche Unfall- und Krankenversicherung

Ab 1. Januar 2014 werden einheitliche Beitragsmaßstäbe in der landwirtschaftlichen Unfall- und Krankenversicherung eingeführt. So sehen es die gesetzlichen Vorgaben und die entsprechendenBeschlüsse der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vor. Heute führen als Folge der früheren kleinteiligen Organisationsstruktur in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung regional unterschiedlich hohe Beiträge für identisch strukturierte Betriebe teilweise zu erheblichen Belastungsunterschieden. Künftig sollen identische Betriebe in ganz Deutschland den gleichen Beitrag zahlen und bestehende Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden. Der Umstieg auf die neuen Maßstäbe erfolgt in einem mehrjährigen Angleichungsprozess, um Verwerfungen möglichst zu vermeiden. Alle Versicherten werden individuell über die Beitragsangleichung informiert. www.bmelv.de/agrarsozialpolitik

Deutsche Winzer werden gestärkt

Ende 2014 soll die deutsche Weinwirtschaft von der neuen Möglichkeit der Absatzförderung auf dem Binnenmarkt im Rahmen des nationalen Stützungsprogramms Wein Gebrauch machen können. Dazu wird das deutsche Weingesetz im nächsten Jahr entsprechend angepasst. Die Maßnahme war im Zuge der diesjährigen EU-Agrarreform eingeführt worden und ergänzt die bereits bestehende Absatzförderung in Drittländen. Ziel der Förderung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität, die einzigartige Vielfalt und die Erzeugungsbedingungen deutscher Qualitäts- und Prädikatsweine zu informieren, wobei die besonderen Charakteristika der einzelnen Weinbauregionen im Vordergrund stehen sollen. Einen weiteren Förderschwerpunkt bilden Aufklärungskampagnen zum verantwortungsbewussten und maßvollen Weingenuss. www.bmelv.de/nsp-wein

Europäische Fischerei wird nachhaltiger

Ab 1. Januar 2014 gelten wesentliche Teile der umfassenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik. Mit der Reform wird ein radikaler Kurswechsel in der europäischen Fischereipolitik vollzogen: Nachhaltigkeit ist künftig das wichtigste Prinzip in der Fischerei. Zentrales Ziel der Reform ist die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände. Die europäischen Fischereien sollen in Zukunft nach dem Prinzip des maximalen Dauerertrages bewirtschaftet werden. Die bewährten mehrjährigen Bewirt­schaftungspläne werden auf alle wirtschaftlich genutzten Fischbestände ausgedehnt. Zudem werden ab 2015 schrittweise so genannte Rückwurfverbote eingeführt. Beifänge müssen angelandet werden und dürfen nur noch in bestimmten, eng begrenzten Ausnahmefällen über Bord gegeben werden. Hinzu kommen neue Bestimmungen zur Regi­onalisierung, die den EU-Mitgliedstaaten mehr Verantwortung bei der Ausgestaltung der Gemeinsamen Fischereipolitik zuweisen. Darüber werden die bestehenden und verpflichtenden Verbraucherinformationen verbessert. www.bmelv.de/reform-gemeinsame-fischereipolitik

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