- Anzeige -

Resolution gegen Tourismusabgabe

- Anzeige -

Schwerin – Tourismusfinanzierung ist in Mecklenburg-Vorpommern aktuell ein heiß diskutiertes Thema. Auch im Jahr 2014 werden zahlreiche Kommunen durch angespannte Haushaltslagen nach Lösungen zur Tourismusfinanzierung suchen.

Dies umfasst im Wettbewerb um den Gast die Vorhaltung einer qualitativ hochwertigen touristischen Infrastruktur, die Durchführung von Veranstaltung, aber auch die Finanzierung des touristischen Marketings.

Bislang dürfen 61 Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern das Prädikat Kur- und Erholungsort tragen und damit eine Fremdenverkehrsabgabe (von allen Unternehmen, denen ein direkter oder indirekter Nutzen vom Tourismus zugeschrieben wird) oder eine Kurtaxe (vom Gast) erheben. Eine Gesetzesänderung würde die Erhebung der sogenannten Tourismusabgabe auch in nicht anerkannten Kur- und Erholungsorten ermöglichen. Diese Abgabe würde vom Hotelier und Gaststättenbetreiber genauso getragen werden, wie bspw. vom Einzelhändler, Immobilienmakler, Steuerberater, Versicherungsmakler, Handwerker, Physiotherapeut oder Arzt.

Gemeinde profitieren schon über Gewerbesteuer

Die Vollversammlung der IHK zu Schwerin verabschiedete am 11.12.2013 eine Resolution, die eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes MV zur Einführung einer Tourismusabgabe ablehnt. Nach Ansicht der Mitglieder der IHK-Vollversammlung sei die finanzielle Belastung der Unternehmen bereits hoch. Über die Gewerbesteuer profitiert die Gemeinde bereits am realisierten finanziellen Mehrwert der Unternehmen am Tourismus. „Angesichts steigender Steuereinnahmen bei Bund, Ländern und Kommunen ist die Erhebung weiterer Steuern und Abgaben nicht nachvollziehbar. Es ist vom Bund zwingend abzusichern, dass ein finanzielles Auskommen der Kommunen möglich ist und damit die Kommunen in ihren Notlagen nicht weiter gezwungen werden, nach kreativen Einnahmequellen in Form neuer Abgaben der ansässigen Unternehmen zu suchen“, so Hans Thon, Präsident der IHK zu Schwerin.

Zusätzlichkeit und Zweckgebundenheit sichern

Darüber hinaus erwartet die Wirtschaft in Westmecklenburg, dass eine Tourismusabgabe trotz Zweckgebundenheit der Einnahmen vor allem der Sanierung der kommunalen Haushalte dient. Und nicht, wie von einigen Befürwortern der Abgabe erhofft, zu einer – auch aus Sicht der Wirtschaft sinnvollen – Steigerung des Stadt- und Tourismusmarketingbudgets führt. Die IHK befürchtet, dass jedem eingesetzten Euro aus der Abgabe eine Reduzierung des bisherigen kommunalen Anteils gegenüberstehen wird.

Alternativlösungen forcieren

„Die IHK unterstützt und fördert derzeit aktiv die Gründung von Beteiligungsmodellen der Wirtschaft, wie die Marketinginitiative der Wirtschaft – Region Schwerin. Hierbei ist ein Mitspracherecht bei der Verwendung der freiwillig eingebrachten und zusätzlichen Mittel gewährleistet“, so Eisenach weiter. „Dies sind zukunftsfähige Ansätze, abseits neuer Abgaben und Steuern durch die Unternehmen, die dem Standort- und Tourismusmarketing dienen. Hier geht es um gemeinsame Ansätze, die den Standort bekannter machen. Wir können es uns nicht leisten, auf solche Wirtschaftsstrukturen zu verzichten“, ergänzt der IHK-Chef abschließend.

Die IHK zu Schwerin fordert die Unternehmen auf, sich in den freiwilligen Initiativen zu engagieren und damit einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Ansatz zur Tourismusfinanzierung zu unterstützen.

- Anzeige -
- Advertisement -
Die mobile Version verlassen