Schwerin – Der Arbeitskreis Mietspiegel hat heute den neuen Mietspiegel für die Landeshauptstadt vorgestellt: Danach haben sich die frei vereinbarten Mieten im untersuchten Zeitraum vom 01.09.2009 bis 31.08.2013 im gesamten Stadtgebiet um einen Prozentpunkt und in der Innenstadt um 1,6 Prozent erhöht und sind damit langsamer gestiegen als die Verbraucherpreise insgesamt.
Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dies kann gemäß § 558 d BGB anhand einer Stichprobe erfolgen oder durch Verwendung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex. Für den Mietspiegel 2014/2015 standen Daten von 11.785 Mietwohnungen zur Verfügung. Dabei handelt es sich um 5.089 Bestandsmieten und 6.696 Neuvermietungen. Diese Stichprobe liefert sichere Angaben zur Feststellung einer ortsüblichen Vergleichsmiete.
Lage, Ausstattung und Größe entscheidend
Die durchschnittlichen Wohnungsmieten in der Landeshauptstadt Schwerin schwanken je nach Ausstattung, Baualtersklasse und Größe der Wohnungen zwischen 3,95 € und 7,90 € pro Quadratmeter Wohnfläche.
So liegt die liegt die ortsübliche Vergleichsmiete für eine 85 m² große Wohnung in einem Gebäude, das 1970 errichtet und nicht modernisiert wurde, bei 4,00 €/m². Für eine 55 m² große Wohnung im sanierten Altbau mit einer sehr guten Ausstattung (über 19 Ausstattungspunkte) ergibt sich eine ortsübliche Vergleichsmiete von 6,55 €/m².
An folgenden, für Schwerin typischen Wohnungen, zeigen sich die Veränderungen zum letzten Mietspiegel:
Für eine 65 m² große, durchschnittlich ausgestatte Wohnung in einem Gebäude, das nach 1993 errichtet wurde, ergibt sich eine Miete von 6,40 €/m² (vorher 6,30 €/m²).
Für eine 55 m² große Wohnung in einem Gebäude aus den siebziger Jahren, das nach 1992 modernisiert wurde, weist der Mietspiegel eine Miete von 5,00 €/m² (vorher 4,95 €/m²) aus.
Im modernisierten Altbaubestand zeigt die Tabelle für eine 65 m² große und gut ausgestattete Wohnung (16 Ausstattungspunkte) eine Miete von 5,80 €/m² (vorher 5,65 €/m²).
Die Miete für eine 55 m² große, nicht modernisierte Wohnung in einem Gebäude aus den siebziger Jahren hat sich nicht verändert und liegt weiter bei 4,05 €/m².
Im nicht modernisierten Altbaubestand ergibt sich für eine 45 m² große Wohnung eine Miete von 4,35 €/m² und somit auf gleichem Niveau.
Die Beispiele zeigen gegenüber dem Mietspiegel 2012/2013 geringfügige Veränderungen. Die Entwicklung der Mieten in den einzelnen Mietspiegelfeldern ist sehr unterschiedlich.
Auch der jetzt vorliegende Mietspiegel weist wieder Lagefaktoren für einige Stadtteile in Abhängigkeit von der Baualtersklasse aus. So zum Beispiel ergab sich für den Stadtteil Paulsstadt ein Zuschlag in Höhe von 0,05 €/m² für die Baualtersklassen 1, 4 und 5, während in den Stadtteilen Altstadt und Feldstadt bei allen Baualtersklassen außer 2 A ein Abschlag in Höhe von 0,20 €/m² ausgewiesen wird. Anders verhält es sich z.B. bei dem Stadtteil Neu Zippendorf. Hier ergibt sich für die Baualtersklasse 2 B – Wohnungsbau nicht modernisiert ein Abschlag in Höhe von 0,15 €/m².
Für das Vorhandensein eines Balkons bzw. einer Terrasse (auch bei Gartenanteilen) ergab sich nach Auswertung des Datenmaterials ein Zuschlag in Höhe von 0,15 €/m² Wohnfläche für die Baualtersklassen 1, 4 und 5.
Im neuen Mietspiegel wurden auf Grund der Auswertungsergebnisse für Wohnungsgrößen ab 80 m² nun zwei Größenklassen – bis 100 m² und über 100 m² – eingeführt. Zur besseren Benutzbarkeit wurde die Tabelle zur Ermittlung der Ausstattungspunkte überarbeitet und mit möglichst eindeutigen Begriffen belegt.
Mietspiegel sorgt für Transparenz und vermeidet Streitigkeiten
Die traditionell gute Beteiligung der Schweriner Mieter und Vermieter haben den Mietspiegel in den letzten 17 Jahren zu einem Qualitätsprodukt werden lassen. Seit dem Ende des gesetzlich regulierten Mietmarktes und mit Einführung von marktorientierten Vergleichsmieten in den neuen Bundesländern im Jahr 1997 erscheint der Schweriner Mietspiegel inzwischen zum neunten Mal. Der Arbeitskreis Mietspiegel, dem unter anderem der Mieterbund Schwerin und Umgebung e.V., die beiden großen Schweriner Wohnungsunternehmen sowie der Ortsverein Haus & Grund Schwerin e.V. angehören, hat in seiner Sitzung am 04.12.2013 den neuen Mietspiegel beschlossen. „Der Schweriner Mietspiegel 2014/2015 trägt zur Transparenz des Wohnungsmarktes in der Landeshauptstadt und zur Ermittlung von ortsüblichen Vergleichsmieten bei. Als Instrument zur Vermeidung von Mietstreitigkeiten hat sich der Mietspiegel in den vergangenen Jahren bestens bewährt“, so die Aussage der Mitglieder des Arbeitskreises bei der Beschlussfassung. „Der neue Mietspiegel ist unter www.schwerin.de/gutachterauschuss zu finden, ebenso sind dort vorherige Mietspiegel abrufbar sowie weitere Informationen zu diesem Thema“, ergänzt Ulrich Frisch, Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Natürlich bieten auch der Mieterbund in seiner Geschäftsstelle in der Dr.-Külz-Str. 18 (im Internet unter www.mieterbund-schwerin.de) sowie der Ortsverein Schwerin von Haus & Grund e.V. in seiner Geschäftsstelle Heinrich-Mann-Str. 13 (im Internet unter www.haus-und-grund-mv.de) weitergehende Informationen und Beratungen an.“
Im BürgerBüro des Stadthauses ist der Mietspiegel in gedruckter Form gegen eine Schutzgebühr von 1,- € erhältlich. Auch zukünftig hofft der Arbeitskreis Mietspiegel auf eine hohe Bereitschaft von Mietern und Vermietern, Daten zur Erstellung des Mietspiegels bereitzustellen.
Wenn sich in den Jahren 2011 und 2015 die Kaltmiete verändert, werden diese Mietangaben für den kommenden Mietspiegel benötigt. Unter www.schwerin.de/gutachterausschuss steht dafür schon jetzt ein Fragebogen zum Download bereit.