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Neue Zuzahlungsbefreiungen sind für 2014 erforderlich

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Berlin (ots) – Die Zuzahlungsbefreiungsbescheinigungen für 2013 sind nicht mehr gültig. Gesetzlich krankenversicherte Patienten können sich aber schon jetzt bei ihrer Krankenkasse über Zuzahlungsbefreiungen für das laufende Jahr 2014 informieren. Der Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de berechnet die entsprechende Belastungsgrenze. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin. Alle Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen für die Kassen einzuziehen und an sie weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegt.

In Deutschland sind 7,4 Millionen Patienten zuzahlungsbefreit: 6,9 Millionen chronisch kranke Menschen (Belastungsgrenze: 1 Prozent des Jahresbruttoeinkommens) und 0,5 Millionen Patienten, die die ansonsten übliche Belastungsgrenze von 2 Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens überschritten haben (Stand: 2011). Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Volljährige Versicherte müssen dagegen oft zugunsten ihrer jeweiligen Krankenkasse zuzahlen (z.B. Krankenhausbehandlung, Heil- und Hilfsmittel, Rehabilitation, Fahrkosten).

Bei den Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises des Arzneimittels. Mindestens sind es 5 Euro, höchstens 10 Euro. Es sind jedoch nie mehr als die eigentlichen Kosten des Arzneimittels vom Patienten zu entrichten. Die durchschnittliche Zuzahlung beträgt 2,60 Euro pro Arzneimittel (inkl. Medikamente ohne Zuzahlung); pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen für Arzneimittel in ganz Deutschland auf 1,9 Mrd. Euro (Stand: 2012). Die Apotheken sind darauf vorbereitet, Einzelquittungen über Zuzahlungen auszustellen oder, z.B. bei Kundenkarten, Sammelquittungen am Jahresende auszudrucken.

Ein Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de

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