Schwerin – Die Staatsanwaltschaft Schwerin ermittelt gegen einen 46-jährigen Mann aus Sternberg wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge aufgrund eines Streits in der Silvesternacht.
Wegen dieser Tat hat das Amtsgericht Parchim am 08.01.2014 antragsgemäß Haftbefehl erlassen, nachdem das Amtsgericht einen bereits am 04.01.2014 gestellten Haftantrag zunächst abgelehnt und die Staatsanwaltschaft dagegen eine Beschwerde eingelegt hatte.
Nach den bisherigen Ermittlungen ist der Beschuldigte dringend verdächtigt, am 01.01.2014 nach Mitternacht im Rahmen einer Silvesterfeier mit mehreren Personen in einer Gartenlaube nach erheblichem Alkoholkonsum und verbalen Auseinandersetzungen zunächst seiner Freundin mehrere Faustschläge und Fußtritte versetzt zu haben.
Einige Zeit später, etwa gegen 03:00 Uhr, soll der Beschuldigte einen weiteren Gast nach kurzem Streit so stark gegen dessen Oberkörper gestoßen haben, dass das Opfer nach hinten stürzte, mit dem Kopf gegen einen dort stehenden Ofen schlug und regungslos liegenblieb. Die Freundin des Opfers rief den Notarzt, der schließlich nur noch den Tod feststellen konnte. Die rechtsmedizinische Obduktion hat eine Hirnblutung ergeben, die zum Tod führte.
Der Beschuldigte wurde festgenommen und befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft. Er ist bereits mehrfach, u.a. wegen Gewaltdelikten, vorbestraft und steht unter laufender Bewährung. Der Strafrahmen der Körperverletzung mit Todesfolge sieht Freiheitsstrafe von 3 Jahren bis 15 Jahre vor. Die Ermittlungen dauern an.