Schwerin – Am Montag kam es im Schweriner Landgericht zu einer Wende im Prozess um die tote Joggerin (29) aus Lübeck, die am Vormittag des 7. Juli 2013 in Herrnburg (Nordwestmecklenburg) in einem Waldstück an der ehemaligen innerdeutschen Grenze mit einem Messer getötet wurde.
Norman L. (46), der als Tatverdächtiger galt, hatte bereits am Freitag eine schriftliche Erklärung angekündigt. Die Beweisaufnahme sollte heute geschlossen werden. Hier kam es immer wieder zu erdrückenden Aussagen der Zeugen, die kaum einen Zweifel am Täter übrig ließen.
Der Mörder ließ nun die sechsseitige Erklärung durch seinen Anwalt verlesen. Hier hieß es u.a., dass er an dem Tattag bewusst in dem Waldstück der Palinger Heide mit einem Butterfly-Messer unterwegs gewesen war, um jemanden zu verletzen. Er wollte eingesperrt werden, um seiner Ex-Verlobten einen „Warnschuss“ zu erteilen. „Es tut mir unendlich leid“, waren Worte daraus. Er habe niemanden ernsthaft schwer verletzen wollen. Das Motiv lag laut der Erklärung darin, dass er sich privat sowie auch beruflich in einer Sackkasse gesehen habe. Außerdem kam er mit dem familiären Stress nicht mehr klar.
Anna-Lena U. kam ihm am Kolonnenweg entgegen und er beabsichtigte ihr in den Arm stechen zu wollen. Dass es sich dabei um eine Frau handelte, bemerkte er laut seiner Erklärung erst sehr spät. Dabei soll die 29-jährige ins Messer gegriffen haben und es kam zu einer Rangelei, bei der beide zur Boden gingen. Beim Sturz soll das Messer unabsichtlich im Hals der jungen Mutter gelandet sein. Die verletzte Frau soll aufgestanden sein und in die Richtung gelaufen sein, aus der sie gekommen war.
Danach sei er weggelaufen und habe die Tatwaffe nach etwa 350 Metern weggeworfen, als er eine Raucherpause einlegte. Das ganze hätte nur Sekunden gedauert, hieß es weiter.
Warum ebenfalls noch ein Cuttermesser von ihm gefunden wurde, kann er sich nicht erklären. Dass der 46-jährige Lübecker die Frau tödlich verletzte, habe er erst Tage später mitbekommen.
Am Nachmittag will Norman L. Fragen beantworten. Dem vorbestraften Mann droht eine Strafe bis zu 15 Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung.