Schwerin (ots) – Am 11.01.2014 wurde durch Kontrolleure des Nahverkehrs in einer Schweriner Straßenbahn festgestellt, dass ein 14- jähriges Mädchen ohne gültigen Fahrausweis gefahren ist. Sie hatte einen Kinderfahrschein gekauft. In der weiteren Folge konnten die Personalien des Mädchens trotz umfangreicher Bemühungen nicht zweifelsfrei festgestellt werden.
Die hinzugerufene Polizei versuchte, die Mutter der 14- jährigen telefonisch zu erreichen, die sich ebenfalls in Schwerin befand. Die Polizeibeamten hatten ursprünglich die Absicht, mit dem Mädchen direkt zur Mutter zu fahren, um sich die Personalien bestätigen zu lassen. Dies war nach erfolgtem Telefonat augenscheinlich nicht gewollt. Daraufhin wurde die Mutter gebeten, ihre Tochter vom Polizeihauptrevier abzuholen. Am heutigen Tag gab es in der Polizeiinspektion Schwerin ein Treffen von verantwortlichen Vertretern der Polizei, des Schweriner Nahverkehrs und des beauftragten Sicherheitsunternehmens.
Es wurde vereinbart, dass in der Zukunft bei nicht korrekt gelösten Fahrkarten, insbesondere durch Kinder und Jugendliche, die Kontrolleure alle Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um die erforderlichen Personalien ohne polizeiliche Unterstützung festzustellen. Hierzu wird ein Maßnahmekatalog erarbeitet, der Handlungsalternativen vorsieht. Die Nahverkehr Schwerin GmbH weist in diesem Zusammenhang alle Fahrgäste darauf hin, immer einen geeigneten Ausweis bei sich zu führen, um in der Zukunft solche Situationen zu vermeiden.